Kosovo: Not kennt kein Gebot?
1. Die These, ein Eingriff der NATO sei eine „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“ entspricht der traditionellen Rechtsposition nach Art. 2,7 UN-Charta (Integrität der Staaten). „Bedrohungen des Friedens“ können demnach nur durch zwischenstaatliche Auseinandersetzungen entstehen.