Vom Friedensprozeß in Nordirland lernen
Die Drohkulisse der NATO ist natürlich kein Ergebnis völkerrechtlicher Überlegungen, eher im Gegenteil. Sie erfüllt eine Reihe von praktisch-politischen Wünschen aller Seiten im Balkan-Konflikt und sollte nicht nur mit der Elle des Völkerrechts gemessen werden. Alle Beteiligten, auch die Erfinder dieser Strategie, kennen die Völkerrechtswidrigkeit der Aktion und camouflieren dies auch nur sehr unvollkommen. Im übrigen gilt die Verabredung, daß ein Militärschlag nicht erfolgt.
Zunächst einmal erfüllt die Aktion den Wunsch, insbesondere die Westeuropäer davon zu überzeugen, daß die NATO weiter dringend gebraucht wird. Dieser Zweck ist weitgehend erfüllt worden.
Sie liefert weiter die notwendige Unterstützung für Slobodan Miloševic ́, eine Autonomieregelung für das Kosovo in Serbien gegen die Nationalisten durchzusetzen und dabei die Position des Präsidenten zu stärken. Auch dieser Zweck ist weitgehend erfüllt.
Ferner soll die Aktion die virulenten bewaffneten Unabhängigkeitsbestrebungen der Kosovo-Albaner unter Kontrolle bringen. Dieser Zweck ist nur teilweise erfüllt worden.
Die Aktion fördert weiter die Entwicklung zum „normalen Staat“ in Deutschland.