Ausgabe Dezember 1998

Kosovo: Not kennt kein Gebot?

Ist Massensterben rechtens?

Die Normen des Völkerrechts sind in einem langen und mühseligen Prozeß entstanden. Ihre allgemeine Verbindlichkeit durchzusetzen, ist bis heute nur unvollkommen gelungen. Diese Normen sind Menschenwerk, wie alle staatlichen oder internationalen Regeln – und damit fehlbar. Daß Staaten das Gewaltmonopol für sich beanspruchen müssen, wenn sie das gewaltfreie Zusammenleben ihrer Bürger garantieren sollen, ist notwendig und vernünftig. Was aber, wenn politisch Verantwortliche dieses Monopol mißbrauchen, wenn sie aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen die Menschenrechte ganzer Gruppen ihrer Bürger mißachten?

Dann greift das Völkerrecht. Eine große juristische Maschinerie wird in Gang gesetzt, um Maßnahmen der Völkergemeinschaft zu beschließen. Oder eben auch nicht. Soviel ist sicher: die ständig wachsende Verrechtlichung der Politik erweist sich nicht immer als Segen. Im Kosovo, der jugoslawischen Provinz mit albanischstämmiger Bevölkerungsmehrheit, sind die negativen Folgen dieser Entwicklung wieder einmal besonders deutlich geworden. Dort war (?) offenbar Verfolgung, Unterdrückung und Massensterben „rechtens“, weil nach Meinung namhafter Juristen sich „die Anwendung bewaffneter Gewalt“ auch nicht als „humanitäre Intervention“ rechtfertigen läßt.

Dezember 1998

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