Die Freiheit der Mobilität und im besonderen der individuellen Mobilität gehört zu den Grundrechten des postmodernen Menschen wie einst die Gewissens- und Religionsfreiheit. Ein eklatanter Anachronismus, dass diese Freiheit noch nicht expressis verbis vom Grundgesetz verbürgt ist. Unbestreitbar träfe der Entzug des Führerscheins die meisten der Heutigen härter als die Unterdrückung religiöser Praxis. Doch die freie Mobilität ist bedroht – nicht durch plumpe Verbote, sondern durch schikanöse Stauerzeugung infolge investiver Askese. Das Verkehrsinvestitionsprogramm des Bundeskabinetts stellt fiskalische Sachzwänge, die immer und überall nachweisbar sein werden, über das staatsbürgerliche Grundrecht auf ein zureichendes Autobahnnetz und vor den Mobilitätstrieb der Epoche. Der grosszügige Bundesverkehrswegeplan der liberalkonservativen Vorgängerregierung verkommt zum Schatten seiner selbst und zur leeren Deklamation weitentrückter Fernziele.
Eine zwischenzeitliche Milderung der vom Autobahnnichtbau erzwungenen Mobilitätskatastrophe böte eine kreative und mutige Geschwindigkeitspolitik. Doch statt Pragmatismus beherrscht auch hier die Ideologie das Feld. So erschallt alle Jahre wieder der Ruf nach Geschwindigkeitsbeschränkung. Unlängst hat sich das Umweltbundesamt zum Sprachrohr jener besorgten Tachophoben gemacht.