Ausgabe Juli 1999

Beschlüsse des Gipfeltreffens der Europäischen Union in Köln am 3. und 4. Juni 1999:

Gemeinsame Strategie der Europäischen Union für Rußland (Auszug)

Auf ihrem Treffen in Köln am 3. und 4. Juni 1999 verständigten sich die Staatsund Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter anderem darauf, im Bereich der Sicherheits-und Verteidigungspolitik zukünftig mehr Verantwortung zu übernehmen. Eine europäische Verteidigungspolitik müsse imstande sein, eigenständig Krisenmanagement zu betreiben. Zum ersten Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) der EU wurde Javier Solana ernannt, dessen Amtszeit als Generalsekretär der NATO zum Jahresende ausläuft.

Hinsichtlich der zukünftigen Beziehungen zur Russischen Föderation bekräftigte man, durch eine immer engere Zusammenarbeit zu Demokratie, Stabilität und Prosperität in Rußland beitragen zu wollen. Ziel sei die Einbindung des Landes ein geeintes Europa. Daneben befaßte sich der Kölner Gipfel mit der Arbeitslosigkeit in den Ländern der Union. Der verabschiedete Beschäftigungspakt sieht vor, durch eine bessere Koordination der Wirtschafts-, Finanz-und Steuerpolitik mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Nachstehend dokumentieren wir die Erklärung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits-und Verteidigungspolitik, den Beschluß zur Strategie der Europäischen Union für Rußland sowie die Entschließung über den Europäischen Beschäftigungspakt. – D. Red.

Erklärung des Europäischen Rates zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits-und Verteidigungspolitik (Wortlaut)

1. Wir, die Mitglieder des Europäischen Rates, wollen entschlossen dafür eintreten, daß die Europäische Union ihre Rolle auf der internationalen Bühne uneingeschränkt wahrnimmt. Hierzu beabsichtigen wir, der Europäischen Union die notwendigen Mittel und Fähigkeiten an die Hand zu geben, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits-und Verteidigungspolitik gerecht werden kann. Die auf Initiative des deutschen Vorsitzes unternommenen Arbeiten und das Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam erlauben uns heute, einen entscheidenden Schritt nach vorne zu tun. Wir sind davon überzeugt, daß der Rat bei der Verfolgung der Ziele unserer Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik und der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik die Möglichkeit haben sollte, Beschlüsse über die gesamte Palette der im Vertrag über die Europäische Union definierten Aufgaben der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung, der sogenannten „Petersberg-Aufgaben“, zu fassen. Im Hinblick darauf muß die Union die Fähigkeit zu autonomem Handeln, gestützt auf ein glaubwürdiges Militärpotential, sowie die Mittel und die Bereitschaft besitzen, dessen Einsatz zu beschließen, um unbeschadet von Maßnahmen der NATO auf internationale Krisensituationen zu reagieren. Die EU verbessert damit ihre Fähigkeit, im Einklang mit den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen auf internationaler Ebene zu Frieden und Sicherheit beizutragen. […]

 

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