Der Schock des Urteils aus Karlsruhe zum Kindergeld sitzt den Finanzministern tief in den Knochen. Gerhard Schröder hat sich nach diesem Urteil zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. Eine „schreiende Ungerechtigkeit“ findet es der Kanzler, daß Reiche für ihr Kind mehr Geld vom Staat erhalten als Arme. Denn wegen der Steuerprogression steigt dank des Wahlrechts für Kinderfreibeträge statt für Kindergeld ab einem Einkommen von 180 000 Mark der Staatszuschuß pro Kind mit dem Einkommen. Doch des Kanzlers Entrüstung greift noch weiter. Er halte es für „äußerst zweifelhaft“, den Mitbürgern mit hohem Einkommen überhaupt Kindergeld zu gewähren.
Kühl hat Theo Waigel, längst Ex-Finanzminister, entgegnet, es gehe überhaupt nicht um die Frage, ob Besserverdienende Kindergeld wirklich brauchen, sondern ausschließlich um den Grundsatz, daß jemand mit Kindern steuerlich bessergestellt werden müsse als ein Gleichverdienender ohne Kinder. Doch damit greift auch Waigel zu kurz. Der Besserverdienende verdient in der Tat eine bessere Behandlung. Das ist ein Gebot elementarer Gerechtigkeit ebenso wie der demographischen und wirtschaftlichen Vernunft. Unbestreitbar kommt die Aufzucht eines Kindes in einer reichen Familie teurer als in einer armen.