Ausgabe Mai 1999

Illegal oder falsch

General William Tecumseh Sherman besaß ein klares gesetzliches Recht, die bewaffnete Rebellion niederzuschlagen, auf die seine Streitkräfte in Georgia wie in Nord-und Süd-Carolina stießen. Dieses Recht basierte auf der Amtsbefugnis der Vereinigten Staaten, die Union aufrecht zu erhalten. Daß Sherman dabei gewaltsam vorging, Eigentum der Zivilbevölkerung in Beschlag nahm und Häuser niederbrannte, tat dem keinen Abbruch. Genausowenig gab es England oder Frankreich oder irgendeinem anderen Staat das gesetzliche oder moralische Recht, in unseren Bürgerkrieg zu intervenieren. Auf welcher Grundlage nehmen die Vereinigten Staaten sich nun das Recht heraus, die jugoslawische Armee davon abzuhalten, den bewaffneten Aufstand im Kosovo niederzuschlagen?

In Bosnien, einem unabhängigen Land, hatten wir das Recht zu bombardieren. Wir wurden von der Regierung darum gebeten. Außerdem folgten wir einem moralischen Imperativ. Unsere Intervention dort kam sogar zu spät. Kosovo aber war im Gegensatz zu Bosnien nie unabhängig. Die Tatsache, daß die Bevölkerung ethnisch zufällig zu 90 Prozent aus Albanern besteht, ist irrelevant. Eine ethnische Enklave besitzt zwar Menschenrechte, jedoch keine nationalen Rechte; sie kann uns nicht dazu auffordern, in einem Bürgerkrieg auf ihrer Seite zu agieren. Aber hatte sich der Krieg nicht zu Schlimmerem, nämlich zum Völkermord, entwickelt? In Bosnien forderte das Vorgehen serbischer Truppen allein im ersten Kriegsjahr 200 000 zivile Opfer. Das war eindeutig ein Genozid, von Milizen gegen die Muslime gerichtet, um sie aus dem Land zu vertreiben. Die Opfer aus der Zivilbevölkerung summierten sich im Kosovokonflikt im Verlauf eines Jahres, bis zum Beginn unserer Aktion, auf ungefähr 2 000 Tote – ein Prozent im Vergleich zu Bosnien. Das Vorgehen der Serben im Kosovo war roh. Um Völkermord aber handelte es nicht – bis zu dem Zeitpunkt, als die ersten Bomben fielen. […]

 

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