Ausgabe August 2001

Reformbedarf im Bundesstaat

Plädoyer für den kooperativen Föderalismus

Passiert in den Sommerferien nichts Unvorhergesehenes mehr, dann können die Sozialdemokraten unbeschwert den Urlaub genießen. Noch vor der Sommerpause wurden einige umstrittene Projekte abgehakt Betriebsverfassungsgesetz, Kindergeld und nicht zuletzt der Länderfinanzausgleich. Kurz vor Ablauf der selbstgesetzten Frist zur Vereinbarung eines neuen Länderfinanzausgleichs haben sich die Ministerpräsidenten auf einer Sonderkonferenz am 21./22. Juni 2001 untereinander und schließlich auch mit dem Bundeskanzler und seinem Finanzminister auf ein neues Modell geeinigt. Notwendig geworden war die Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs durch die Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die drei Länder (Hessen damals noch unter Hans Eichel) wollten damit gegen die zu starke Nivellierung der Finanzkraft durch das Finanzausgleichssystem, die unverhältnismäßige Anhebung der Finanzkraft "armer" Länder und die aus ihrer Sicht zu üppigen Bundesergänzungszuweisungen vorgehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2002 "Maßstäbe" zur Neuordnung des Finanzausgleichs zu definieren seien, auf deren Grundlage ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG) basieren soll. Dieses Gesetz sollte zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, da das bestehende FAG am 31.

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