Ausgabe März 2002

Volksentscheid - Schweizer Marotte oder Frischzellenkur für die Demokratie

Mit der rot-grünen Koalition schien Bewegung in das Thema Volksentscheid zu kommen. Heißt es in der Koalitionsvereinbarung doch: „Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Dazu wollen wir auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen.“[1] Zwei Jahre tat sich nichts, dann setzte die SPD unter Leitung der Bundesjustizministerin eine Arbeitsgruppe ein. Ihr Arbeitsergebnis wurde Grundlage eines Koalitionsantrags für den Bundestag. Die wichtigsten Punkte:

- Es soll nicht nur Volksbefragungen, sondern verbindliche Volksentscheide geben.

- Dabei geht es um Sachentscheide, nicht um Direktwahl des Bundeskanzlers oder Ähnliches.

- Volksentscheide dürfen finanzielle Auswirkungen haben. Diäten und Steuern bleiben jedoch tabu.

- Das Volksbegehren zur Einleitung eines Volksentscheids muss in 12 Monaten von 5% der Wahlberechtigten unterschrieben werden.

- Am Volksentscheid müssen sich mindestens 20% der Wahlberechtigten, bei Verfassungsänderungen 40% beteiligen, sonst ist er ungültig.

- Verfassungsänderungen brauchen außerdem die Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden sowie die Zweidrittelmehrheit der Bundesländer (nach Bundesratsschlüssel).

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