Mit der rot-grünen Koalition schien Bewegung in das Thema Volksentscheid zu kommen. Heißt es in der Koalitionsvereinbarung doch: „Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Dazu wollen wir auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen.“[1] Zwei Jahre tat sich nichts, dann setzte die SPD unter Leitung der Bundesjustizministerin eine Arbeitsgruppe ein. Ihr Arbeitsergebnis wurde Grundlage eines Koalitionsantrags für den Bundestag. Die wichtigsten Punkte:
- Es soll nicht nur Volksbefragungen, sondern verbindliche Volksentscheide geben.
- Dabei geht es um Sachentscheide, nicht um Direktwahl des Bundeskanzlers oder Ähnliches.
- Volksentscheide dürfen finanzielle Auswirkungen haben. Diäten und Steuern bleiben jedoch tabu.
- Das Volksbegehren zur Einleitung eines Volksentscheids muss in 12 Monaten von 5% der Wahlberechtigten unterschrieben werden.
- Am Volksentscheid müssen sich mindestens 20% der Wahlberechtigten, bei Verfassungsänderungen 40% beteiligen, sonst ist er ungültig.
- Verfassungsänderungen brauchen außerdem die Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden sowie die Zweidrittelmehrheit der Bundesländer (nach Bundesratsschlüssel).