Dass sich das Bundesverfassungsgericht in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung über die Vereinbarkeit der Wehrpflicht mit dem Grundgesetz nicht auf Aussagen über deren Beibehaltung oder Abschaffung eingelassen hat, war ein Akt politischer Klugheit. Vielmehr haben die Karlsruher Richter diese Frage an die Politik zurückgegeben. Tatsächlich sollte eine Frage von so großer gesellschaftlicher Tragweite und politischer Bedeutung vom Parlament selbst, als dem gewählten - und darum auch wieder abwählbaren - Repräsentanten des deutschen Volkes, entschieden werden. Aber diese Frage sollte auch dort nicht entschieden werden, ohne dass dem eine breite Debatte in der Gesellschaft vorausgegangen wäre.
Dazu könnte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Auftakt bilden, ja, sie muss es geradezu, denn die Wehrpflicht ist in den letzten Jahren so sehr ins Gerede gekommen, dass eine klare Entscheidung der Politik vonnöten ist. Und die wird - früher oder später - darauf hinauslaufen, dass die Wehrpflicht abgeschafft wird, wie bei den meisten der westeuropäischen Staaten bereits geschehen. Dass Deutschland hinterherhinkt, hat eher politische als fachlich-sachliche Gründe.