Ausgabe Oktober 2003

Annäherung durch Wandel

Berliner Rede des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan vom 3. September 2003 (Auszüge)

[...] Auch wenn der rechtliche Grundstein der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU vor 40 Jahren gelegt wurde, gehen unsere nach Westen gerichteten Modernisierungsbemühungen weiter zurück. Diese Bemühungen wurden besonders mit den in der Spätzeit des Osmanischen Reiches eingeführten Reformen beschleunigt.

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Auch wenn der rechtliche Grundstein der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU vor 40 Jahren gelegt wurde, gehen unsere nach Westen gerichteten Modernisierungsbemühungen weiter zurück. Diese Bemühungen wurden besonders mit den in der Spätzeit des Osmanischen Reiches eingeführten Reformen beschleunigt. Das Osmanische Reich war 1876 der erste muslimische Staat, der eine Verfassung verabschiedet und repräsentative Institutionen gegründet hat. Mit der Ausrufung der Republik 1923 wurde das Land grundlegend transformiert. Bei diesem Prozess wurde das europäische Modell als Vorbild genommen. Das Zivilrecht wurde aus dem schweizerischen, das Strafrecht vom italienischen und das Verwaltungsrecht vom französischen System übernommen. Diese Auswahl war nicht zufällig. Im Gegenteil: Auf jedem Gebiet wurde das jeweils fortschrittlichste Rechtssystem ausgewählt, um auf die Türkei übertragen zu werden.

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