Kurz vor der ersten Runde der EU-Osterweiterung mehren sich vor allem in den an die Beitrittsländer angrenzenden EU-Ländern Befürchtungen, hinsichtlich der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ins Hintertreffen zu geraten. Diese Erwartungen betreffen besonders den Bereich der Unternehmensbesteuerung.
Während der Körperschaftsteuersatz (also der Steuersatz auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften) im Mittel der 15 bisherigen EU-Länder im Jahr 2003 etwa 30 Prozent betrug, lag er im Durchschnitt der zehn mittel- und osteuropäischen Kandidatenländer mit gut 23 Prozent deutlich niedriger. Da einige der neuen Mitgliedsländer 2004 Steuersatzsenkungen umgesetzt haben oder zumindest planen, ist für 2004 ein weiterer Rückgang des durchschnittlichen Körperschaftsteuersatzes anzunehmen. Hinzu kommt, dass viele der Beitrittsländer innerhalb von Sonderwirtschaftszonen für ausländische Investoren spezielle steuerliche Konditionen bieten, wie etwa die jahrelange vollständige Steuerfreiheit von Gewinnen. Zwar mussten sich alle neuen Mitgliedsländer im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur Abschaffung dieser von der Europäischen Union als "unfair" eingestuften und auf der Grundlage des Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung1 für unzulässig erklärten Steuerpraktiken verpflichten.