In der gegenwärtigen Auseinandersetzung über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten ist ein altbekannter Mechanismus erkennbar. Lang und breit wird über die Intransparenz bei Nebentätigkeiten diskutiert – und wenig dagegen unternommen. Schon im Juni 1996 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung statt. Es sollte damals geprüft werden, ob und inwieweit die Regeln über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zur Verbesserung der Transparenz reformiert werden müssten. Am 30. Oktober 1997 entschied die Mehrheit der damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Ausschuss, alles beim Alten zu lassen. Die Ausschussmehrheit empfahl dem Bundestag als Lösung des Problems möglicher Interessenkonflikte zwischen Mandat und Nebentätigkeiten die "Beibehaltung der Verhaltensregeln nach der geltenden Rechtslage". 1 Außer Spesen nichts gewesen.
Wie sich jetzt zeigte, wurde das Problem auf diese Weise nicht gelöst. Kein Wunder: Die geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete sind wenig offenlegungs- und noch weniger öffentlichkeitsfreundlich. Im Handbuch des Bundestages werden nur die Berufe der Abgeordneten, ihre Tätigkeiten für Unternehmen und Verbände sowie ihre Mitgliedschaften in einem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat genannt.
Die Höhe der Einkünfte, die Abgeordnete aus Nebentätigkeiten erhalten, ist nur dem Bundestagspräsidenten zu nennen.