Im Frühjahr 2005 ist Feinstaub in aller Munde. Wie kommt es zu dieser plötzlichen Hingabe an ein Umweltthema, dessen Bedeutung in der Fachwelt seit Jahren bekannt ist? Vordergründig ist die Antwort einfach: Durch das Inkrafttreten der Richtlinie 1999/30/EG des Europäischen Rates gelten ab 1. Januar 2005 neue Grenzwerte. Diese dürfen in den Städten und Kommunen nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Prompt meldeten erste Großstädte Ende März, dass sie dieses Soll bereits überschritten hätten.
Nun trat aber die Richtlinie, in der diese Werte festgesetzt wurden, bereits am 24. April 1999 in Kraft. Es gab also sechs Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Und es ist auch nicht so, dass das Problem neu wäre: Die medizinischen Erkenntnisse über die durch Feinstaub verursachten Gesundheitsgefahren liegen schon seit Anfang der 90er Jahre vor. Überschreitungen der heutigen Grenzwerte gibt es schon seit Jahren in fast allen europäischen Ländern – in Italien wurde bereits in vielen Großstädten das sonntägliche Fahrverbot, das zuletzt während der Ölkrise 1973 bestand, wieder eingeführt.
In Anbetracht der heftig aufgeflammten Diskussion mag es zunächst überraschen, dass in Deutschland die Staubemissionen insgesamt in den letzten 15 Jahren drastisch zurückgegangen sind. 1990 betrug der Staubausstoß insgesamt 1 883 000 Tonnen; dieser Wert sank bis 2002 auf 209 000 Tonnen.