Das Ringen um die Putin-Nachfolge
Im März 2008 endet die zweite Amtszeit des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Laut Verfassung darf er nicht dreimal hintereinander kandidieren. Deshalb stellt sich in Russland bereits heute, ein Jahr vor dem Wahltermin, die Nachfolgefrage; diese ist von eminent politischer Bedeutung, da das gesamte politische System Russlands auf den Präsidenten ausgerichtet ist. Demzufolge hat die kommende Wahl unmittelbare Auswirkung auf die gegenwärtige russische Politik: Da sich die mächtigen Lager bereits derzeit in Position bringen, ist die russische Innen- und Außenpolitik nur noch vor dem Hintergrund des Problems der Putin-Nachfolge zu verstehen.
Der russische Präsident verfügt über nahezu unbegrenzte Kompetenzen: Er ist nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch Chef der Exekutive. Laut Verfassung bestimmt er die Hauptrichtungen der Innen- und der Außenpolitik (Art. 80). Er schlägt dem Föderationsrat die Richter des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des Obersten Schiedsgerichts sowie den Generalstaatsanwalt vor. Als Oberkommandierender der Streitkräfte (Art. 87) ernennt und entlässt er das Oberkommando (Art. 83). Im Fall einer erfolgten oder unmittelbar drohenden Aggression verhängt der Präsident über das gesamte Land oder einzelne Landesteile den Kriegszustand.