Was soll man von dem Alkoholiker halten, der sich eine Pulle auf den Tisch stellt und vor dem ersten Schluck schwört, es sei sein letzter? Und was von dem notorischen Heiratsschwindler, der beteuert, diesmal sei alles anders, diesmal sei es ihm wirklich völlig ernst? Was sind solche Schwüre wert, und wer soll sie glauben? Die Beflissenheit, mit der Politiker aller Parteien zugleich mit den Konjunkturpaketen und der gigantischen Neubelastung des Haushalts eine „Schuldenbremse“, gar ein „Schuldenverbot“ ins Grundgesetz schreiben wollen, hat etwas Schwindlerisches an sich: Im Zustand maximaler Verschuldung gelobt man maximale Entschuldung.
Diese Rufe sind ein Ausdruck des Unbehagens angesichts der gewaltigen Milliardensummen, die jetzt in Banken- und Konjunkturpakete gefüllt werden. Natürlich sind diese Milliardenbeträge Mittel der Notwehr gegen die Finanzkrise; sie sollen Nothilfe sein für eine taumelnde Wirtschaft. Aber womöglich handelt es sich ja um einen Notwehrexzess – niemand weiß es. Die geheimen Ängste, dass es so sein könnte, führen zu einem verfassungsrechtlichen Schwur, dessen Ernsthaftigkeit jetzt nicht bewiesen werden muss: Keiner weiß, wie lang die Krise dauert. Keiner weiß, wie viele Pakete gestemmt werden müssen. Keiner weiß, wann die Schuldenbremse betätigt werden könnte. Jeder weiß aber: Jetzt nicht. Das macht das Bremserei-Gerede so wohlfeil.