Ausgabe Mai 2009

60 Jahre Grundgesetz: Das uneingelöste Versprechen

Das demokratische Defizit: Deutschland ohne Volksentscheid

Das Bonner Grundgesetz ist in einigen Partien sehr gelungen; viele Bereiche sind dagegen im internationalen Vergleich bloß durchschnittlich – und in einigen Belangen weist die Verfassung eklatante Defizite auf.

Eines dieser Defizite wird durch jeden Schritt der europäischen Integration aufs Neue deutlich: Was die Völker in ganz Europa, von Dänemark bis Spanien und von Portugal bis Estland, dürfen, ist den Deutschen nicht möglich: über ihren Beitritt zur Europäischen Union bzw. über deren Vertiefung selbst durch Volksabstimmung zu entscheiden. Ebenso wenig dürfen sie andere wichtige Fragen der nationalen Politik unmittelbar beantworten. Außer den sogenannten Territorialplebisziten im Zusammenhang der Neugliederung des Bundesgebietes kennt das Grundgesetz keine expliziten direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten.

Als Grund werden stets die Erfahrungen der deutschen Geschichte genannt. Eine solche Begründung ist im Prinzip durchaus legitim. Viele Besonderheiten der politischen Grundhaltung von Völkern lassen sich historisch erklären. Der forcierte Republikanismus Frankreichs geht auf die Erfahrungen mit dem royalistischen Ancien Régime zurück. Die strikte Trennung von Kirche und Staat in den USA erklärt sich daraus, dass die Einwanderer aus Europa lange Zeit hauptsächlich Dissidenten waren.

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