Die Frage, ob das Grundgesetz ein „Update“ benötigt, zielt auf die verfassungsrechtliche Lage in Fragen der Netzpolitik. Folglich muss am Anfang einer Antwort der Versuch stehen, die netzpolitische Situation zu skizzieren.
In aller Kürze: Das Internet hat Informationen zu „öffentlichen Gütern“[1] werden lassen, die unabhängig von nationalen Grenzen ausgetauscht werden. Sie können auch leicht manipuliert werden. Individual- und Massenkommunikation sind kategorial nicht zu unterscheiden: Die „technische Reproduzierbarkeit“[2] hat mit dem Web eine andere Qualität gewonnen, oder, wie es Andreas Voßkuhle formulierte, einen „Quantensprung“[3] gemacht. Sind Informationen einmal im Netz, werden sie nicht schlecht oder verbraucht, sie lassen sich sehr kostengünstig verbreiten und können faktisch nicht exklusiv gehalten werden. Das zeigen Wikileaks, die CD mit Bankdaten aus Liechtenstein und auch die eigenen Spuren, der Datennebel der persönlichen Netzwerkinformationen. Das Web ist dabei zwar kostengünstig, aber nicht umsonst. Es frisst Energie; es bedarf der Ressourcen, um an ihm teilzuhaben.
Also: Herausforderungen, Energiebedarf, Ressourcen, Geschwindigkeit, Datennebel, das alles in der Habermasschen „postnationalen Konstellation“.