Ausgabe April 2013

Deutsche auf Widerruf

In diesem Jahr feiert der erste Jahrgang der „optionspflichtigen“ Deutschen mit doppelter Staatsbürgerschaft seinen 23. Geburtstag – insgesamt rund 3300 in Deutschland geborene Frauen und Männer. Doch statt freundlicher Grußkarten droht ihnen unangenehme Post von den Behörden: Denn wer zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt und nicht rechtzeitig die Entlassung aus der türkischen, polnischen, ghanaischen, russischen oder irgendeiner anderen Staatsbürgerschaft beantragt oder sich bis zum 21. Geburtstag um eine „Beibehaltungsgenehmigung“ für die Staatsbürgerschaft der Eltern bemüht hat, verliert automatisch den deutschen Pass. Weit über 30 junge Deutsche haben sich in den ersten Monaten dieses Jahres auf diese Weise bereits unfreiwillig in Ausländer verwandelt.

Selbst wer seine zweite Staatsbürgerschaft gar nicht abgeben muss, wie EU-Bürger oder Schweizer, oder kann, etwa bei Staaten, die ihre Staatsbürger generell nicht entlassen, wie Afghanistan, Algerien, Kuba, Eritrea, Iran oder Marokko, muss aktiv werden, will er oder sie nicht unfreiwillig ausgebürgert werden.

Derzeit gibt es über 440 000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die zwar in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber sich im Gegensatz zu vielen ihrer gleichaltrigen Freunde und Kollegen zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen.

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