Der Kampf um die Beschneidung
Dass das „Beschneidungsurteil“ des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 – öffentlich bekanntgegeben am 26. Juni[1] – eine heftige Kontroverse auslösen würde, war zu erwarten.
Heiner Bielefeldt, geb. 1958 in Titz-Opherten/Rheinland, Dr. phil., Professor für Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen, UN-Sonderberichterstatter über Religionsund Weltanschauungsfreiheit.
Im Folgenden finden Sie sämtliche »Blätter«-Beiträge von Heiner Bielefeldt.
Dass das „Beschneidungsurteil“ des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 – öffentlich bekanntgegeben am 26. Juni[1] – eine heftige Kontroverse auslösen würde, war zu erwarten.
Obwohl in Sachen Folterverbot Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor in brutaler Weise auseinander klaffen - so findet weltweit in mehr als der Hälfte der Staaten Folter statt, mehr als ein Drittel setzen sie systematisch und regelmäßig ein -, gibt es doch institutionelle Fortschritte im Kampf gegen Folter zu verzeichnen.1 Über die politisch-moralische Ächtung der Folt