Dokumente zum Zeitgeschehen

»350 000 Menschen sind trotz Vollzeitbeschäftigung auf Hartz IV angewiesen«

Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 18.7.2013

Aufstocker im SGB II: Steinig und lang – der Weg aus dem Leistungsbezug

Trotz der europäischen Schuldenkrise ist der deutsche Arbeitsmarkt bis zuletzt stabil geblieben. Die Erwerbstätigkeit legt immer noch zu und der Anstieg der Arbeitslosigkeit hält sich in engen Grenzen. Mit der deutlich verbesserten Arbeitsmarktlage hat auch die Zahl der Personen abgenommen, die Leistungen der Grundsicherung bezie­hen. Trotzdem gibt es viele Menschen, die gleichzeitig Erwerbseinkommen und Transferleistungen erhalten, die sogenannten Aufstocker. Hier wird untersucht, warum es für sie schwer ist, den Leistungsbezug zu beenden, und wo es Ansatzpunkte gibt, die Aufstockern einen Ausstieg aus der Grundsicherung erleichtern können.

Aufstocker, die erwerbstätigen Leistungsbezieher im SGB II

Im Rahmen der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten können Arbeitslosengeld-II-Empfänger parallel zum Leistungsbezug Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen. Während ein Teil davon auf die Grundsicherung anzurechnen ist, verbleibt der andere Teil beim Leistungsbezieher und erhöht damit dessen verfügbares Einkom­men (vgl. Infokasten auf Seite 2).

Im April 2012 gab es 4,5 Mio. erwerbs­fähige Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeits­losengeld II). Davon waren etwa 1,3 Mio. Personen erwerbstätig. Diese sogenannten Aufstocker erzielen zwar ein Erwerbseinkommen, können jedoch den Lebensun­terhalt ihres Haushalts davon allein nicht bestreiten. Während die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den letzten Jahren spürbar ab­genommen hat, wächst unter ihnen der Anteil der erwerbstätigen Leistungsbezieher: Im Jahr 2007 gab es 23 Prozent Aufstocker, bis 2011 ist ihr Anteil auf 29 Prozent gestiegen (vgl. Tabelle 1).

Der Erwerbsumfang der Aufstocker ist im Durch­schnitt nicht sehr groß, rund 40 Prozent gehen ei­ner geringfügigen Beschäftigung nach. Allerdings ist auch ein nicht unerheblicher Teil der Aufstocker trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Gut 350 Tsd., also etwa jeder vierte abhängig beschäftig­te Leistungsbezieher arbeitet in Vollzeit (Statistik der BA 2010). So unterschiedlich der Erwerbsumfang der Aufstocker im Einzelnen auch sein mag, so vielfältig sind die dahinterstehenden Gründe. Frühere Studien zeigen, dass eine stärkere Arbeitsmarktpartizipa­tion der erwerbstätigen Hilfebedürftigen an feh­lender Qualifikation oder zu geringer Suchaktivität scheitern kann. Zudem können gesundheitliche Ein­schränkungen, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen eine umfangreichere Arbeitsmarktintegration erschweren (Dietz et al. 2009).

Der wachsende Anteil der Erwerbstätigen unter den Leistungsbeziehern entzieht sich jedenfalls ei­ner pauschalen Bewertung. Einerseits schafft ein im­mer größerer Teil der Leistungsbezieher eine – wenn auch nur geringe – Integration in den Arbeitsmarkt. Das kann die individuellen Chancen erhöhen, den Leistungsbezug zu beenden. Zumindest reduzieren die Aufstocker ihre Hilfebedürftigkeit und damit auch ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleis­tungen. Andererseits gelingt es ihnen nicht, mit dem erzielten Erwerbseinkommen ihren eigenen Lebens­unterhalt und gegebenenfalls den ihres Haushalts vollständig zu bestreiten.

Eine wichtige Frage für die Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik ist es also, ob und inwieweit es Auf­stockern gelingt, den Leistungsbezug zu beenden. Der vorliegende Kurzbericht untersucht die Bestim­mungsgründe für den Ausstieg von Aufstockern aus dem Leistungsbezug, wobei sowohl der Übergang in eine Beschäftigung ohne Leistungsbezug als auch der Übergang in den ausschließlichen Leistungsbe­zug, also der Verlust der Erwerbstätigkeit, betrach­tet werden. Als Basis hierzu dienen Informationen aus dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) aus den Jahren 2009 bis 2011 (vgl. Infokas­ten auf Seite 3). Zunächst werden wichtige Struk­turmerkmale der Aufstocker – Familienkonstellation, Arbeitsumfang und die dabei erreichte Entlohnung – beschrieben. Hieraus erhalten wir erste Hinweise auf mögliche Ursachen des „Aufstockens“.

Familienkonstellation

Dem Haushaltskontext von Aufstockern kommt sowohl beim Verbleib im Leistungsbezug als auch beim Ein-und Ausstieg aus der Grundsicherung eine wichtige Rolle zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn Aufstocker mit ihrem Erwerbseinkommen nicht nur für sich sorgen, sondern auch zum Unterhalt einer großen Familie beitragen müssen.

Alleinstehende Aufstocker sollten daher bessere Chancen haben, den Leistungsbezug durch die Auf­nahme einer Erwerbstätigkeit zu verlassen. Tabelle 2 zeigt jedoch, dass Singles den häufigsten Haus­haltstyp unter den Aufstockern darstellen. Insgesamt bestehen Aufstocker-Haushalte zu 34 Prozent allein aus der aufstockenden Person. Paare mit Kindern sind die zweitstärkste Gruppe unter den erwerbstä­tigen Leistungsbeziehern.

Unter den Haushalten mit Kindern haben alleiner­ziehende Aufstocker mehrheitlich nur ein Kind, wäh­rend in Paarhaushalten mit Kindern ein, zwei oder drei und mehr Kinder zu etwa gleichen Anteilen auf­treten. Größere Haushalte wie Familien mit mehreren Kindern sind hingegen vergleichsweise selten unter den Aufstocker-Bedarfsgemeinschaften zu finden.

Vergleicht man die Familienkonstellation von Auf­stockern mit ausschließlich nicht-erwerbstätigen Bedarfsgemeinschaften, ist der Anteil der Single-Haushalte bei Letzteren mit 46 Prozent noch größer. Geringere Anteile bei nicht-erwerbstätigen Leis­tungsbeziehern sind hingegen bei Alleinerziehenden und bei Paaren ohne Kinder zu finden.

Arbeitsumfang und Stundenlöhne

Ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen kann oft deshalb nicht erreicht werden, weil der Arbeitsum­fang zu gering ist. Wie Abbildung 2 zeigt, arbeiten 60 Prozent der Aufstocker weniger als 22 Stunden in der Woche, fast ein Drittel sogar weniger als 11 Stunden. Eine zumindest vollzeitnahe Beschäfti­gung (32 Stunden und mehr pro Woche) üben dage­gen 23 Prozent aus.

Im Vergleich dazu sind abhängig Erwerbstätige außerhalb des Leistungsbezugs zu 70 Prozent voll­zeitnah beschäftigt. Dieser Vergleich macht deutlich, dass gerade eine niedrige Stundenzahl ein entschei­dendes Merkmal – und ein Grund – für den Zustand des Aufstockens sein kann.

Die Ausweitung der individuellen Arbeitszeit bei den Aufstockern stellt somit eine mögliche Akti­vierungsoption für die Träger der Grundsicherung dar. Unterstützt werden könnte dies z. B. durch die Beseitigung von Erwerbshemmnissen wie fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder auch durch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die ge­wünschte Erhöhung der Arbeitszeit auch an fehlen­den Beschäftigungsmöglichkeiten scheitern kann.

Bei Betrachtung einzelner Haushaltstypen variiert der Arbeitsumfang von Aufstockern beträchtlich.

Die zum Verlassen des Leistungsbezuges notwendige Stundenzahl hängt auch von der Höhe des Gesamt­bedarfes des jeweiligen Haushalts ab. Besonders deutlich ist das Aktivierungspotenzial bei Singles und Alleinerziehenden, deren durchschnittlicher Ar­beitsumfang am geringsten ist. Alleinstehende und Alleinerziehende, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, gibt es hinge­gen kaum. Nur 7 Prozent aller Alleinerziehenden arbeiten 32 und mehr Stunden in der Woche; bei Paaren mit und ohne Kinder(n) hingegen arbeitet die aufstockende Person häufiger in diesem Umfang.

Der Verbleib im Leistungsbezug trotz Vollzeittätig­keit kann überwiegend auch daran liegen, dass der Monatslohn oder der Stundenlohn – gemessen an der Haushaltsgröße – zu gering sind.

Das Lohnniveau von Aufstockern fällt sehr unter­schiedlich aus, da Stundenlöhne unter 5 Euro, aber auch über 10 Euro erreicht werden (vgl. Tabelle 3). Im Mittel verdienen Aufstocker einen Stundenlohn von etwa 6,20 Euro (6,80 Euro in Westdeutschland und 5,20 Euro in Ostdeutschland). Mehrheitlich ar­beiten Aufstocker damit am unteren Ende der Lohn­skala. Im Vergleich dazu liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn von abhängig Erwerbstätigen außerhalb des Leistungsbezugs bei 16,76 Euro im Westen und 13,54 Euro im Osten.

Auch in den verschiedenen Haushaltstypen vari­iert die Entlohnung deutlich. Singles – insbesonde­re in Ostdeutschland – weisen mehrheitlich einen Bruttostundenlohn von weniger als 5 Euro auf. Bei Alleinstehenden ergibt sich die Bedürftigkeit nicht selten aus einer geringen Erwerbsbeteiligung kom­biniert mit einem niedrigen Stundenlohn. Bei Paaren ohne Kinder in Westdeutschland verdient indes fast jeder vierte Aufstocker über 10 Euro in der Stunde. Auch Personen in Paarhaushalten mit Kindern haben häufig einen Stundenlohn von über 10 Euro. Trotz der höheren Entlohnung pro Stunde und einer länge­ren Arbeitszeit als bei Alleinstehenden kann sich für Paarhaushalte der Ausstieg aus dem Leistungsbezug schwer gestalten, da der Lebensunterhalt mehrerer Haushaltsmitglieder gesichert werden muss. In die­sen Fällen könnte zumeist noch ein Aktivierungspo­tenzial bei dem nicht-erwerbstätigen Partner be­stehen. Allerdings sind bereits bei 16 Prozent aller Aufstocker-Paare (mit und ohne Kinder) sogar beide Partner erwerbstätig. In diesen Fällen könnten eine geringe Arbeitszeit und/oder ein geringer Stunden­lohn den Leistungsbezug bedingen.

Ist Aufstocken ein Dauerzustand?

Die Ausführungen zur Struktur von Aufstocker-Haus­halten machen bereits deutlich, dass es sich bei den erwerbstätigen Leistungsbeziehern und ihren jewei­ligen Haushalten um eine sehr heterogene Gruppe handelt. Bevor in einem weiteren Abschnitt die Ur­sachen für Übergänge von Aufstockern untersucht werden, soll die Dynamik innerhalb dieser Gruppe genauer betrachtet werden. Im Folgenden geht es also darum, ob der Status „Aufstocker“ eher durch hohe Stabilität oder durch hohe Fluktuation gekenn­zeichnet ist.

In Abbildung 3 wird die Erwerbssituation von Aufstockern im Vorjahr und im Folgejahr dargestellt. Ausgangspunkt der Betrachtung sind alle Personen, die im Jahr 2010 im PASS als Aufstocker erfasst wurden. Von ihnen waren 62 Prozent bereits im Vor­jahr Aufstocker. 61 Prozent der Aufstocker aus dem Jahr 2010 blieben dies auch im Folgejahr. Es zeigt sich also eine relativ hohe Stabilität hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung von Aufstockern. Eine Auswertung der administrativen Daten der Bun­desagentur für Arbeit macht aber deutlich, dass nur ein geringer Teil der Aufstocker längerfristig im sel­ben Beschäftigungsverhältnis steht (Koller/Rudolph 2011). Dies legt nahe, dass Aufstocker, auch wenn sie durchgängig beschäftigt sind, das Arbeitsverhältnis häufig wechseln.

Fast ein Drittel aller Aufstocker des Jahres 2010 war im Vorjahr nicht erwerbstätig und bezog nur Arbeitslosengeld II, lediglich 6 Prozent erhielten im Vorjahr gar kein Arbeitslosengeld II. Im Folgejahr bezogen 22 Prozent Arbeitslosengeld II ohne er­werbstätig zu sein, während 17 Prozent nicht mehr im Arbeitslosengeld–II-Bezug waren. Vergleicht man den Status aus dem Vorjahr mit dem des Folgejahres, zeigt sich, dass es mehr „Aufstiege“ als „Abstiege“ gegeben hat: Die Übergänge von „nur Grundsiche­rungsbezug“ zu „Aufstocker“ oder von „Aufstocker“ zu „kein Grundsicherungsbezug“ waren also häufiger als umgekehrte Übergänge. Nichtsdestotrotz gibt es mehr Aufstocker, die im Folgejahr in den Leistungs­bezug zurückfallen als solche, die den Bezug der Grundsicherung beenden können.

Als Ursache für eine nahezu konstante Zahl von Aufstockern bei einem insgesamt günstigen Arbeits­markttrend kommt einerseits die hohe Persistenz in der Aufstockersituation in Betracht. Andererseits spielen auch die relativ vielen Übergänge von Per­sonen eine bedeutende Rolle, die zuvor nur Grund­sicherungsleistungen erhalten haben und dann im Aufschwung eine – wenn auch nicht existenzsi­chernde – Arbeit aufnehmen konnten.

Ursachen für Wechsel zwischen Leistungsbezug und Beschäftigung

Die Gründe, warum trotz Leistungsbezug die Hilfe­bedürftigkeit nicht überwunden werden kann, sind unterschiedlich. Welche Determinanten genau den Ausstieg aus dem Leistungsbezug begünstigen bzw. zum Verbleib im Leistungsbezug führen, untersu­chen wir anhand der beobachteten Übergänge von Aufstockern aus den Jahren 2009 bis 2011. Tabelle 4 (Seite 6) gibt einen Überblick über die in die Analyse einbezogenen Merkmale und ihren Einfluss.

Soziodemografische Determinanten

Zunächst wird der Einfluss soziodemografischer Fak­toren näher betrachtet. Das Alter und der Gesund­heitszustand haben einen statistisch signifikanten Effekt auf die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbe­zug zu beenden. Mit zunehmendem Alter sinkt die Chance auf Verlassen des Leistungsbezuges. Deut­lich negativ wirken sich auch gesundheitliche Ein­schränkungen aus: Verschlechtert sich der Gesund­heitszustand, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, in den Leistungsbezug ohne Beschäftigung zurück­zufallen. Es zeigen sich keine signifikanten Effekte für die Einflussfaktoren Migrationshintergrund und schlechte Deutschkenntnisse. Ebenfalls keine Unter­schiede ergeben sich zwischen den Geschlechtern.

Um zu überprüfen, ob es Aufstockern mit einer hohen Arbeitsmotivation eher gelingt, den Leistungsbezug zu überwinden, wurde eine entsprechende Variable in die Regression aufgenommen. Sie gibt an, wie wich­tig einer Person Arbeit im Allgemeinen ist. Je höher der Wert dieser Variablen ausfällt, desto größer ist der Stellenwert einer Beschäftigung für die betreffende Person. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Unter­schiede in der Arbeitsmotivation keinen Einfluss auf den Übergang haben – weder in Beschäftigung ohne Leistungsbezug noch in den Leistungsbezug ohne Beschäftigung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Leistungsbezieher, die trotz tendenziell geringer Erwerbschancen und vielfach ungünstiger persönlicher Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, bereits eine – im Vergleich zu nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehern oder der Erwerbsbevölkerung ins­gesamt – hohe Arbeitsmotivation aufweisen (Dietz et al. 2009, Beste et al. 2010).

Mit Ausnahme des Schulabschlusses, der keine si­gnifikanten Ergebnisse aufweist, ergibt sich bei den Bildungsvariablen ein einheitliches Bild: Ein höherer formaler Berufsabschluss wirkt sich günstig auf die Beendigung des Aufstocker-Status aus. So steigert eine berufliche Ausbildung ebenso wie ein Meister-oder ein Hochschulabschluss die Chance gegenüber unqualifizierten Beschäftigten, den Ausstieg aus dem Leistungsbezug zu schaffen.

Einfluss der Beschäftigungsform

Die Analyse zeigt ferner, dass die Form der Beschäf­tigung, der ein Leistungsbezieher nachgeht, einen entscheidenden Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des Ausstiegs aus dem Leistungsbezug ausübt. Ge­ringfügige Beschäftigungsverhältnisse erweisen sich dabei als ein besonders schwieriger Weg in eine un­geförderte Beschäftigung.

Dies gilt vor allem für Minijobs mit einem Monats­verdienst von 100 Euro oder weniger, die nicht mit einer Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ver­bunden sind. Ähnliche, jedoch leicht abgeschwächte Effekte finden sich auch bei Minijobs mit einem mo­natlichen Verdienst zwischen 101 Euro und 399 Euro, die z. T. auf die Leistungen angerechnet werden. Eine solche Tätigkeit erhöht das Risiko, die Beschäftigung zu verlieren und vollständig von Leistungen abhän­gig zu werden, wenn man zuvor aufstockende Leis­tungen bezogen hat. Sie verringert zudem die Chan­ce, den Leistungsbezug vollständig zu überwinden, wenn man zuvor bereits ein Aufstocker war. Wird hingegen ein Minijob mit einem Verdienst an der bis Ende 2012 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro ausgeübt, schwächt sich der negative Ein­fluss deutlich ab und ist nicht signifikant.

Hier kann angenommen werden, dass der Einkom­menszuwachs aus Beschäftigung eine gewisse Höhe erreichen muss, damit eine Chance auf den Ausstieg aus dem Leistungsbezug besteht. Diese Vermutung findet auch bei den Bruttostundenverdiensten eine Bestätigung, da erwartungsgemäß mit steigendem Stundenlohn die Wahrscheinlichkeit für das Verlas­sen des Leistungsbezugs zunimmt.

Aufstocker, die Leiharbeiter sind oder einer be­fristeten Tätigkeit nachgehen, haben eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, in den Leistungsbezug zurückzufallen – was aufgrund der vielfach kurzfris­tigen Beschäftigungsverhältnisse nachvollziehbar ist.

Effekte des Haushaltskontextes

Die Bedürftigkeit des Aufstockers hängt nicht nur von Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit, son­dern auch vom Gesamtbedarf seines Haushalts ab. Deshalb betrachten wir als nächstes Veränderungen im Haushalt des Aufstockers, die einen Einfluss auf den Verbleib im Leistungsbezug haben können.

Verlässt z. B. mindestens ein Kind den Haushalt, sinkt das zum Bestreiten des Lebensunterhalts not­wendige Einkommen und die Chance, den Leistungs­bezug zu verlassen, steigt signifikant. Umgekehrt erhöht sich für Aufstocker das Risiko, im Leistungs­bezug zu verbleiben und die Beschäftigung zu ver­lieren, wenn ein Kind in den Haushalt hinzukommt. Nach Geschlecht differenziert zeigt sich dieser Effekt allerdings nur bei Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit nicht selten aufgrund des Kinderbetreuungsbedarfs unterbrechen.

Nimmt die Zahl der erwerbsfähigen Haushaltsmit­glieder zu, steigt zunächst der Bedarf des Haushalts. Allerdings erhöht sich auch das Einkommenspoten­zial des Haushalts, da mehrere Personen Erwerbsein­kommen erzielen können. Insgesamt wirkt sich der Eintritt erwerbsfähiger Personen in den Haushalt positiv auf das Verlassen des Leistungsbezuges aus.

Stellt man die verschiedenen Haushaltstypen ge­genüber, so zeigen sich kaum signifikante Unter­schiede. Im Vergleich zur Referenzgruppe der Allein­stehenden gelingt es nur Alleinerziehenden seltener, den Leistungsbezug zu verlassen. Möglicherweise stehen gerade bei dieser Gruppe eingeschränkte Kinderbetreuungsmöglichkeiten einer Ausweitung der Beschäftigung entgegen (Dietz et al. 2009).

Weitere Ursachen für Übergänge

Zuletzt werden in der Regressionsanalyse noch eini­ge Regions-und Zeiteffekte betrachtet. Aufstocker aus den neuen Ländern haben eine höhere Wahr­scheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, allerdings ist dieser Effekt nur schwach signifikant. Da regionale Disparitäten bei Arbeitslosenquote und Bruttostundenlöhnen in den Analysen bereits berücksichtigt wurden, könnten die geringeren Le­benshaltungskosten in Ostdeutschland – selbst bei den dort geringeren Erwerbseinkommen – die Been­digung des Leistungsbezugs erleichtern. Generell er­höht sich mit steigender regionaler Arbeitslosenquo­te das Risiko für Aufstocker, ihre Beschäftigung zu verlieren. Ebenso sinkt die Wahrscheinlichkeit, aus dem Leistungssystem auszusteigen.

Schließlich ergibt sich für das Jahr 2011 eine ge­genüber dem Jahr 2010 etwas höhere Wahrschein­lichkeit für Aufstocker, den Leistungsbezug zu been­den. Hier macht sich die weitere Verbesserung der Arbeitsmarktlage bemerkbar.

Schlussbemerkung

Die Zahl der Aufstocker ist zwar in den letzten Jah­ren kaum noch gestiegen, dennoch hat ihr Anteil an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Grundsicherungsemp­fänger zugenommen. Auf den ersten Blick scheint damit der Aufschwung am Arbeitsmarkt an der Gruppe der Aufstocker vorbeigegangen zu sein. Bei genauerem Hinsehen ist jedoch zu beachten, dass eine verbesserte Arbeitsmarktlage nicht nur er­werbstätigen Leistungsempfängern mehr Optionen bietet, eine existenzsichernde Beschäftigung zu erreichen, sondern auch erwerbsfähigen Hilfebe­dürftigen mehr – wenn auch nicht immer existenz­sichernde – Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeits­markt eröffnet.

Unabhängig davon geht es aus arbeitsmarkt-und sozialpolitischer Sicht vor allem darum, möglichst vielen Aufstockern den Zugang zu einer existenzsichernden Beschäftigung zu ermöglichen. Aus­gangspunkt für Aktivierungsansätze ist dabei zu­nächst das Profil der Aufstocker. Die Gruppe weist eine beträchtliche Heterogenität auf, gerade auch mit Blick auf Merkmale wie Haushaltskonstellation, Arbeitsumfang und Bruttostundenlöhne. Mehrheit­lich sind Aufstocker alleinstehend und arbeiten weni­ger als 22 Stunden in der Woche. Insgesamt erzielen sie eine im unteren Bereich der Lohnskala liegende durchschnittliche Stundenvergütung von 6,20 Euro. Betrachtet man verschiedene Haushaltstypen näher, ergibt sich eine noch weitergehende Differenzie­rung: Alleinstehende und Alleinerziehende weisen eine im Vergleich zu Paarhaushalten (mit und ohne Kinder) geringere Arbeitszeit und einen eher niedri­gen durchschnittlichen Stundenlohn auf. Da nur ein kleiner Teil der alleinstehenden Aufstocker (12 %) eine vollzeitnahe Beschäftigung ausübt, führt bei erwerbstätigen Hilfebedürftigen mit höherem Ar­beitsumfang insbesondere ein größerer Haushalt zu einem Bedarf an ergänzender Grundsicherung.

Der Aufstocker-Status ist insgesamt relativ stabil. Unsere Verlaufsbetrachtung zeigt, dass gut 60 Pro­zent der Aufstocker aus dem Jahre 2010 bereits im Vorjahr erwerbstätige Leistungsbezieher waren. Für einen nahezu identischen Prozentsatz gilt dies auch im Folgejahr. Dabei ist ein leichter Trend zum „Aufstieg“ zu erkennen: Im Folgejahr sind weniger erwerbstätige Hilfebedürftige auf das Arbeitslosen­geld II angewiesen als im Vorjahr. Auch der Anteil der Aufstocker, die ausschließlich Grundsicherung beziehen, nimmt etwas ab. Welche Faktoren den „Aufstieg“ und welche einen „Abstieg“ begünstigen, ist für die Arbeitsmarktpolitik von entscheidender Bedeutung.

Regressionsanalysen zeigen, dass bestimmte Fak­toren den Weg in eine existenzsichernde Beschäfti­gung – also den „Aufstieg“ – erleichtern. Zu nennen sind hier zuallererst Merkmale, die auf eine höhere Produktivität des Aufstockers hindeuten, z. B. ein höherer Berufsabschluss und ein bereits erzielter höherer Stundenlohn. Zudem ist der Familienkontext für die Beendigung des Leistungsbezugs von Bedeu­tung. Weniger Kinder im Haushalt und ein Zuwachs an erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemein­schaft erhöhen die Chance, als Beschäftigter nicht mehr von der Grundsicherung abhängig zu sein.

Auch der „Abstieg“ von Aufstockern in den aus­schließlichen Leistungsbezug wird durch bestimm­te Einflussgrößen geprägt. Hervorzuheben sind hier eine geringe Qualifikation, ein niedriger Stunden­lohn, schwere gesundheitliche Einschränkungen, ein höheres Lebensalter, die Ausübung eines Minijobs (insbesondere unter 400 €), die Ausübung einer be­fristeten Tätigkeit oder in der Zeitarbeit, ein zusätz­liches Kind im Haushalt, der Status Alleinerziehend und eine hohe regionale Arbeitslosigkeit.

Für die Arbeitsmarktpolitik ergeben sich daraus verschiedene Folgerungen. Zunächst ist festzuhal­ten, dass Aufstocker bereits in Beschäftigung damit sowohl näher am Arbeitsmarkt als auch an einer eigenständigen Existenzsicherung sind als Perso­nen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen. Da die Mehrzahl der Aufstocker keiner vollzeitnahen Beschäftigung nachgeht, ist die Ausweitung ihres Arbeitsumfangs ein wichtiger Ansatzpunkt. Solan­ge die erwerbstätigen Hilfebedürftigen uneinge­schränkt verfügbar sind, steht die intensive Suche nach einer Beschäftigung mit längerer Arbeitszeit im Vordergrund. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Aufstocker für eine vollzeitnahe Beschäf­tigung in Betracht kommen – sei es, weil sie Kinder oder ältere Personen selbst betreuen müssen oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen dazu gar nicht in der Lage sind.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die individuelle Entlohnung. Insbesondere bei Geringqualifizierten kann hier mit berufsbegleitenden, möglichst zertifzierten und am dualen System der Berufsausbildung orien­tierten Formen der Weiterbildung Aufwärtsmobilität in Gang gesetzt werden.

Schließlich ist bei Aufstockern die Familienkon­stellation zu beachten. Vor allem bei Paarhaushal­ten mit und ohne Kinder(n) ist die Aktivierung einer zweiten erwerbsfähigen Person eine zusätzliche Op­tion. Diese schließt nicht nur bisher nicht erwerbstä­tige, aber erwerbsfähige Hilfebedürftige im Haushalt ein, sondern auch die Ausweitung der Arbeitszeit aller erwerbstätigen Personen einer Bedarfsgemein­schaft. Bei Paarhaushalten mit Kindern – und noch mehr bei Alleinerziehenden – stellt das unzureichen­de Kinderbetreuungsangebot hierzulande allerdings ein wesentliches Hindernis dar.

Die vollständige Studie finden Sie hier.