Dokumente zum Zeitgeschehen

»Bei Dienstleistungen zeigen sich deutlich geschlechtsspezifische Preisunterschiede«

Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 20.12.2017

Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene  Studie  ist  die  erste  umfassende  und  systematische  Untersuchung  in Deutschland zu geschlechtsspezifischer Preisdifferenzierung (Gender Pricing) bei gleichen oder sehr ähnlichen Produkten und Dienstleistungen.
Nicht untersucht wurden Auswirkungen des sog. Gender Marketing auf Geschlechterstereotype,  d. h. Marketingstrategien,  die  an  den  Zielgruppen Frauen oder Männer bzw. Mädchen oder Jungen ausgerichtet sind. Die Studie beruht auf einer vollständigen Untersuchung der Produkt- und Dienstleistungskategorien des Warenkorbs des Statistischen Bundesamts.
Ein zentraler und durchaus positiver Befund der Untersuchung ist, dass der  überwiegende  Teil  der  Produkt-  und  Dienstleistungsvarianten in Deutschland für beide Geschlechter preisgleich angeboten wird.
Produktvarianten nach Geschlecht mit Preisunterschied machen nur einen geringen Anteil am Gesamtsortiment aus und sind damit nicht prägend für die Konsumausgaben bei Produkten insgesamt.
Bei  Dienstleistungen  zeigen  sich  allerdings  deutlicher  geschlechtsspezifische Preisunterschiede. Das gilt insbesondere für Reinigungen und Frisierangebote: Nur 11 % der Friseur_innen bieten z.B. einen gleichartigen Kurzhaarschnitt  auch  zum  gleichen  Preis  an.  Ein  Drittel  der  Reinigungen  bepreisen  Herrenhemden  und  Damenblusen  pauschal  unterschiedlich.
Ein  weiterer  wichtiger  Befund  ist,  dass  geschlechtsspezifische  Preisunterschiede  bei  Dienstleistungen,  sofern  sie  feststellbar  sind,  meistens  zu  Lasten von Frauen gehen.
Auch  wenn  die  geschlechtsspezifische  Preisdifferenzierung  in  Deutschland  erfreulicherweise  kein  Massenphänomen  darstellt,  bietet  sich  eine Reihe  von  Handlungsansätzen,  um  solchen Preisdifferenzierungen  zu begegnen,  die  von  Verbraucher_innen  oftmals  als  extrem  unfair  empfunden werden und im Einzelfall gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung  im  Allgemeinen  Gleichbehandlungsgesetz  (AGG)  verstoßen können.
Ein  Verstoß  gegen  das  AGG  liegt  insbesondere  vor,  wenn  Preise  für Dienstleistungen  nach  dem  Geschlecht  unterscheiden,  nur  um  höhere  Preisbereitschaften  von  Frauen  oder  Männern  besser  auszuschöpfen.  Ebenso  ist  es  nicht  zulässig,  allein  vom  Geschlecht  einer  Person  auf  den zu erwartenden Aufwand einer Dienstleistung (z.B. Frisieren) zu schließen.  Rechtfertigungsbedürftig  sind  schließlich  auch Preisunterschiede  für  im  Wesentlichen  gleiche  Produkte,  die  ein  Gender  Marketing  aufweisen  und  damit  in  zwei  geschlechtsspezifischen  Varianten  angeboten  werden.

Die vollständige Studie finden Sie hier.