Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 20.12.2017
Die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Studie ist die erste umfassende und systematische Untersuchung in Deutschland zu geschlechtsspezifischer Preisdifferenzierung (Gender Pricing) bei gleichen oder sehr ähnlichen Produkten und Dienstleistungen.
Nicht untersucht wurden Auswirkungen des sog. Gender Marketing auf Geschlechterstereotype, d. h. Marketingstrategien, die an den Zielgruppen Frauen oder Männer bzw. Mädchen oder Jungen ausgerichtet sind. Die Studie beruht auf einer vollständigen Untersuchung der Produkt- und Dienstleistungskategorien des Warenkorbs des Statistischen Bundesamts.
Ein zentraler und durchaus positiver Befund der Untersuchung ist, dass der überwiegende Teil der Produkt- und Dienstleistungsvarianten in Deutschland für beide Geschlechter preisgleich angeboten wird.
Produktvarianten nach Geschlecht mit Preisunterschied machen nur einen geringen Anteil am Gesamtsortiment aus und sind damit nicht prägend für die Konsumausgaben bei Produkten insgesamt.
Bei Dienstleistungen zeigen sich allerdings deutlicher geschlechtsspezifische Preisunterschiede. Das gilt insbesondere für Reinigungen und Frisierangebote: Nur 11 % der Friseur_innen bieten z.B. einen gleichartigen Kurzhaarschnitt auch zum gleichen Preis an. Ein Drittel der Reinigungen bepreisen Herrenhemden und Damenblusen pauschal unterschiedlich.
Ein weiterer wichtiger Befund ist, dass geschlechtsspezifische Preisunterschiede bei Dienstleistungen, sofern sie feststellbar sind, meistens zu Lasten von Frauen gehen.
Auch wenn die geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung in Deutschland erfreulicherweise kein Massenphänomen darstellt, bietet sich eine Reihe von Handlungsansätzen, um solchen Preisdifferenzierungen zu begegnen, die von Verbraucher_innen oftmals als extrem unfair empfunden werden und im Einzelfall gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen können.
Ein Verstoß gegen das AGG liegt insbesondere vor, wenn Preise für Dienstleistungen nach dem Geschlecht unterscheiden, nur um höhere Preisbereitschaften von Frauen oder Männern besser auszuschöpfen. Ebenso ist es nicht zulässig, allein vom Geschlecht einer Person auf den zu erwartenden Aufwand einer Dienstleistung (z.B. Frisieren) zu schließen. Rechtfertigungsbedürftig sind schließlich auch Preisunterschiede für im Wesentlichen gleiche Produkte, die ein Gender Marketing aufweisen und damit in zwei geschlechtsspezifischen Varianten angeboten werden.
Die vollständige Studie finden Sie hier.