Dokumente zum Zeitgeschehen

»Das ist ein historischer Moment für den Gewaltschutz für Frauen!«

Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats, 29.1.2025

Der Familienausschuss hat heute dem Gewalthilfegesetz zugestimmt und den Entwurf zur Abstimmung im Bundestag noch in dieser Woche überwiesen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt diese fraktionsübergreifende Einigung als großartige Errungenschaft für den Gewaltschutz in Deutschland.

Das ist ein historischer Moment für den Gewaltschutz, denn dieses Gesetz wird Leben retten! Wir haben lange und hart für diese Einigung gekämpft. Wir sind nicht müde geworden, an die politischen Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien zu appellieren, damit das massive Gewaltproblem gegen Frauen in Deutschland endlich ernst genommen und bekämpft wird. Wir sind erleichtert, dass die Parteien dem Recht auf ein Leben frei von Gewalt den Stellenwert eingeräumt haben, den es verdient“, sagt Sylvia Haller, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats und Leiterin des Fachausschusses „Gewalt gegen Frauen beenden”.

Der nun ans Plenum überwiesene Entwurf sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Weiter sollen Frauenhäuser und Beratungsstellen ausgebaut und finanziert werden. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz immens verstärken. Gleichzeitig kritisiert der Frauenrat im Vergleich zum Gesetzesentwurf eklatante Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans*, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

„Dass auf den letzten Metern transfeindliche Narrative das Gesetz prägen, ist empörend. Wer die breit angelegte Desinformationskampagne gegen trans* Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass diese Minderheit infolge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden wird und ihr Schutz allgemein als zweitrangig erachtet wird. In der nächsten Legislatur muss das umgehend revidiert werden“, so Haller weiter.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.