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»Deutschland wird die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 wohl verfehlen«

Zweijahresgutachten des Expertentrats für Klimafragen, 4.11.2022

Generell reichen die bisherigen Emissions-Reduktionsraten bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren. Bei den Gesamtemissionen müsste sich die durchschnittliche Minderungsmenge pro Jahr im Zeitraum von 2022 bis 2030 im Vergleich zur historischen Entwicklung im Zeitraum von 2011 bis 2021 mehr als verdoppeln. Im Industriesektor wäre etwa eine 10-fache und beim Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig. Auch mit den bis zum Jahr 2021 implementierten Politikinstrumenten wird laut Projektionsbericht der Bundesregierung in keinem Sektor das Sektorziel und auch nicht das Gesamtziel im Jahr 2030 erreicht. (...)

Für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Klimapolitik sind drei Hauptergebnisse dieses Gutachtens entscheidend: i) Es hat im Zeitraum von 2000 bis 2021 substanzielle Emissionsminderungen gegeben, aber die realisierten klimapolitischen Wirkungen waren vielfach geringer als die avisierten und durch politische Instrumente adressierten Ziele. Dies zeigt sich an den sehr unterschiedlichen Verläufen der Minderungen in den verschiedenen Sektoren durch Phasen, in denen THG-Emissionen nicht weiter zurückgingen oder sogar wieder anstiegen. ii) Ein nahezu kontinuierlicher Zuwachs der Aktivitäten in allen Sektoren einschließlich Rebound-Effekten wirkte einer möglichen stärkeren Absenkung der THG-Emissionen entgegen. iii) Die in der Vergangenheit beobachtete Entwicklung der THG-Emissionen wie auch die Fortschreibung der Trends der letzten Jahre vor der Covid-19-Pandemie weisen für alle Sektoren und insgesamt auf eine erhebliche Erfüllungslücke mit Blick auf die Ziele des Jahres 2030 hin.

Diese Beobachtungen führen zur Frage, ob ein Erreichen der zukünftigen Klimaziele ohne einen Paradigmenwechsel in der Ausrichtung der deutschen Klimapolitik gelingen kann. Während heute vor allem der Wirkraum des Aufbaus von neuem Kapitalstock politisch im Fokus steht, würde ein substanzieller Wechsel darin bestehen, dass zukünftig alle zur Verfügung stehenden Wirkräume konsequent adressiert werden. Das beinhaltet insbesondere auch den Rückbau des fossilen Kapitalstocks sowie die Reduzierung relevanter Aktivitätsgrößen.

Eine Möglichkeit für die ganzheitliche Adressierung aller Wirkräume wäre die harte Begrenzung zulässiger Emissionsmengen. Politische Steuerung hätte dann nicht mehr die primäre Aufgabe, Emissionen zu steuern, sondern die dafür umso größere Herausforderung, den Wandel so zu gestalten, dass er für Wirtschaft und Gesellschaft ökonomisch und verteilungspolitisch tragfähig ist. Klimapolitik wäre dann nicht mehr überwiegend Emissions-Minderungspolitik, sondern zunehmend Wirtschafts- und Sozialpolitik unter den neuen Rahmenbedingungen der harten Mengengrenze, die zugleich die Gefahr von Rebound-Effekten bannen würde.

Ohne harte Begrenzung von Emissionsmengen bedeutet ganzheitliche Adressierung der Wirkräume, dass politische Maßnahmen neben der Förderung des beschleunigten Ausbaus eines neuen Kapitalstocks deutlich stärker als bisher auch den Rückbau des fossilen Kapitalstocks und eine stärkere Ausschöpfung verhaltensbedingter Effizienzpotenziale adressieren müssen, um die Aussicht auf eine Erreichung der Klimaziele zu verbessern. Dabei kann das Leitbild der harten Mengengrenze und der Klimapolitik als Wirtschafts- und Sozialpolitik die Perspektive der deutschen Treibhausgasminderung deutlich weiten. Denn damit könnten die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Einführung einer harten Mengengrenze ermöglicht wird. Unabhängig vom geschilderten grundlegenden Wechsel des Paradigmas erscheint es darüber hinaus in jedem Fall sinnvoll, kontraproduktiv wirkende und komplexitätserhöhende Elemente im derzeitigen Instrumentenmix konsequent abzubauen.

Das gesamte Gutachten finden Sie hier.