Studie des Bundes für Umwelt und Naturschutz zur Bürgerenergie, 10.5.2014
Die Koalition aus Christlich Demokratischer Union Deutschland (CDU), Christlich‐ Sozialer Union in Bayern (CSU) und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) hat sich im Koalitionsvertrag vom November 2013 auf Eckpunkte für die Reform des Erneuerbare‐Energien‐Gesetzes (EEG) festgelegt. So sollen auf der einen Seite die „mit dem EEG bestehende Vielfalt der Akteure“ erhalten und eine „breite Bürgerbeteiligung“ ermöglicht werden.
Auf der anderen Seite werden als Eckpunkte für die EEG‐Novelle eine verpflichtende Direktvermarktung in Verbindung mit der Abschaffung der festen Einspeisevergütung sowie die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem notiert. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf für das neue EEG vor, basierend auf dem Eckpunktepapier von Minister Sigmar Gabriel (SPD), das sich die Koalition mit Beschluss vom 22.01.2014 zueigen gemacht hatte. In diesem Zusammenhang sind Diskussionen um die einzelnen Vorschläge im Detail, aber auch die angemessene Ausgestaltung der „Energiewende“ im Allgemeinen, entbrannt.
Das Ziel dieser Studie ist es, die wissenschaftliche Basis für diese Diskussionen zu verbessern, das soziale Phänomen „Bürgerenergie“ ein wenig greifbarer zu machen, und zugleich Auswirkungen von diskutierten Änderungen am EEG auf Bürgerenergievorhaben zu untersuchen. Diese beiden Fragestellungen – Charakterisierung von Bürgerenergie und Diskussion der geplanten Rechtsänderungen – bilden die beiden Teile dieser Studie. Zu Bürgerenergie werden all diejenigen Fälle gezählt, in denen Privatpersonen und/oder lokale gewerbliche oder landwirtschaftliche Einzelunternehmen bzw. juristische Personen (außer Großkonzernen) einzeln oder gemeinsam in (Erneuerbare‐) Energien‐Anlagen Eigenkapital investieren, sofern sie mindestens 50 % der Stimmrechte halten und aus der Region kommen, in der die Anlagen errichtet werden/wurden, bzw. dort ansässig sind.
Die gesamte Studie finden Sie hier (pdf).