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»Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 im Grundgesetz erreicht werden«

Kurzmeldung vom Deutschen Bundestag, 10.3.2025

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU haben den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ (20/15096) eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, höhere Verteidigungsausgaben, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro und einen Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder zu ermöglichen.

Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche. Die erste Lesung des Entwurfs ist für Donnerstag, 13. März 2025, vorgesehen. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Die Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll durch Änderungen der Artikel 109 und 115 erreicht werden. Dort soll laut Entwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist.

Zur Begründung führen die Fraktionen eine „fundamentale Veränderung der Sicherheitsarchitektur“ in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor drei Jahren an. „Der Amtsantritt der neuen US-Regierung lässt darüber hinaus nicht erwarten, dass sich die existierenden geoökonomischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik verringern“, heißt es weiter. Für die „fortgeführte Ertüchtigung“ der Bundeswehr reiche das Instrument eines Sondervermögens nicht aus. Das erforderliche Finanzierungsvolumen sei aber auch im Rahmen der geltenden Schuldenregel nicht zu realisieren, heißt es weiter. Von der Anpassung der Schuldenregel versprechen sich Union und SPD auch mit Blick auf den Nato-Gipfel im Juni in Den Haag ein Signal, „dass die mittel- bis langfristige Ertüchtigung der Bundeswehr auf Basis einer dauerhaft gesicherten Finanzierungsgrundlage und damit international sichtbar und glaubwürdig umgesetzt werden wird“. 

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