Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ), 21.10.2024
Offensichtlich ist, dass der vermeintliche Konsens zwischen den EU-Mitgliedstaaten bereits kurz nach Beschlussfassung des GEAS aufgekündigt wurde. Regierungen in Europa wählen weiterhin nationale Alleingänge und stellen Vereinbarungen des GEAS wieder infrage. Alleine in den letzten Wochen hat die niederländische Regierung einen rechtlich unhaltbaren Notstand gegenüber der EU-Kommission notifiziert und die polnische Regierung plant eine partielle Aussetzung des Asylrechts. Auch in Deutschland dominieren Forderungen nach einseitigen Grenzschließungen und einer Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl die Diskussion. Die politischen Ziele hinter der Reform, u.a. eine nachhaltige Einigung in Europa über die Migrationsfrage zu erreichen, die Binnenfreizügigkeit zu erhalten und die Zustimmungswerte für extrem rechte Akteure zu minimieren, sind allesamt gescheitert.
Stattdessen sollten 1. Gesetzgebungen menschenrechtsorientiert und rechtsstaatlich sein und 2. politische und ökonomische Maßnahmen ergriffen werden, um die Ursachen von Flucht wirksam zu bekämpfen. Dies würde nicht zuletzt bedeuteten die extraktivistischen und unsozialen Grundlagen der europäischen Politik zu ändern. Eine Fundamentalrevision der europäischen Handelspolitik, eine ökologisch nachhaltige Produktionsweise und ein Stopp von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete sind geboten.
Die ganze Stellungnahme finden Sie hier.