Pressemitteilung des Rats für Migration e.V., 10.6.2025
Wie im Wahlkampf angekündigt, hat die Bundesregierung unter dem CSU-Innenminister Dobrindt die Bundespolizei mit der Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Außengrenzen beauftragt. Diese Praxis ist rechtswidrig. Das stellen die Beschlüsse der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bezüglich der Klagen dreier Schutzsuchender somalischer Herkunft am Grenzübergang Frankfurt/Oder klar. Die Zurückweisungspolitik der Bundesregierung ist nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Damit bestätigt sich auch, was die überwiegende Mehrheit der Migrationsrechtsexpert:innen schon seit Langem konstatieren: Die Bundesregierung darf sich nicht einfach über geltendes europäisches Recht hinwegsetzen. Gerade in Situationen rechtlicher Unsicherheit ist die Regierung angehalten, besonders abwägend und vorsichtig zu handeln.
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