Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, 3.12.2021
Es lässt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Behinderung und der Armutsbetroffenheit erkennen. Seit Mitte der 2000er Jahre leben Menschen mit Behinderung deutlich häufiger in einem Haushalt mit einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sind im zeitlichen Verlauf in der Tendenz gewachsen. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei Personen im mittleren Lebensalter, also in der Gruppe der 25- bis 49- und 50- bis 64-Jährigen, wohingegen für ältere Personen (ab einem Alter von 65 Jahren) kaum belastbare Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung festgestellt werden können.
Armutsbetroffene Menschen mit Behinderung sind im Durchschnitt deutlich älter als einkommensarme Menschen ohne Behinderung. Wenig überraschend gibt daher der Großteil der einkommensarmen Menschen mit Behinderung auch an, eine Rente bzw. Pension zu beziehen. Auch viele Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind in der Gruppe der einkommensarmen Menschen mit Behinderung enthalten.
Bei der Betrachtung längerer Zeiträume lebt im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung ein höherer Anteil der Menschen mit Behinderung zumindest punktuell in prekären finanziellen Verhältnissen, Tendenz steigend.
Der Eintritt bzw. die Anerkennung einer Behinderung verringert das individuelle Armutsrisiko im Vergleich zu Personen ohne anerkannte Behinderung. Dennoch verfügt ein erheblicher Anteil dieser Personen auch nach Anerkennung der Behinderung über kein Einkommen oberhalb der Armutsschwelle.
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