Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte, 14.8.2026
Der vorliegende Entwurf führt zudem zu erheblichen Veränderungen und strukturellen Verschiebungen nicht nur im System der Nachrichtendienste, sondern im gesamten Gefüge der Sicherheitsbehörden in Deutschland. Die strenge Trennung zwischen den nur überwachenden, aber nicht operierenden Nachrichtendiensten und der dann eingreifenden Polizei wird eingerissen.
Zur Vermeidung von Schutzlücken soll nun operatives Handeln sowohl des BND als
auch des BfV möglich sein. Sie wecken Begehrlichkeiten für immer neue operative Befugnisse, da sich immer neue „Lücken“ finden und vermeintliche Eingriffsbedarfe begründen lassen. Vor allem aber entziehen sie die Grundlage für die bisherigen modifizierten Anforderungen an nachrichtendienstliches Handeln.
Ein Geheimdienst, der operativ tätig wird, darf verfassungsrechtlich nicht wie bislang unter geringeren Voraussetzungen schon im Gefahrenvorfeld überwachen. Darüber hinaus verwässert der Entwurf auch die Trennung der Geheimdienste untereinander, da dem BND durch Nacheile-Regelungen nun auch Überwachungsbefugnisse im Inland gegeben werden.
Die vollständige Stellungnahme finden sie hier.