Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD) zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, 18.12.2024
Aus Sicht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) handelt es sich beim Schwangerschaftskonflikt um einen unauflösbaren Konflikt: Dem Anspruch des Ungeborenen, geboren zu werden, steht der Anspruch an das eigene Leben gegenüber, dem sich die Schwangere ebenso verpflichtet sieht. Beide Ansprüche gelten für sie unbedingt, und beide können aus einer christlichen Perspektive als Gottes Gebot verstanden werden.
[…]
Niemand kann ihr darum diese Entscheidung abnehmen und
niemand darf sie ihr abnehmen. Freiheit, Verantwortung und auch die
Möglichkeit, dabei schuldig zu werden, bilden für die evangelische Ethik eine Einheit. Sie sind Grundbestandteile des evangelischen
Menschenbildes.
[…]
Die EKD kann die Grundentscheidung mittragen, den Schwanger- schaftsabbruch auf Verlangen der Frau in allen Fällen zwar weiterhin strafrechtlich, aber nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln. Den Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren weiterhin im Strafgesetzbuch zu regeln, hält sie für unabdingbar.
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