Dokumente zum Zeitgeschehen

»Die Verhinderung des Familiennachzugs schränkt das Menschenrecht auf Familienleben ein«

Menschenrechtsbericht 2016 des Instituts für Menschenrechte, 7.12.2016

Im Jahr 2015 flüchteten rund 890.000 Menschen vor Krieg, Verfolgung oder Not nach Deutschland. In einer enormen Kraftanstrengung waren hierzulande Hunderttausende Menschen auf allen Ebenen – in Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Unternehmen – bemüht, die Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen. Jenseits der unmittelbaren Nothilfe steht unser Land vor der Herausforderung, die Menschenrechte der in Deutschland Schutzsuchenden zu wahren und zu schützen.

Der Bericht beschäftigt sich daher im Schwerpunkt mit der Situation geflüchteter Menschen in Deutschland. Die Darstellung beruht auf verschiedenen Datenquellen. Teilweise wurden eigene qualitative Untersuchungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden öffentlich verfügbare Daten, Statistiken, Dokumente und Studien ausgewertet, darunter auch Drucksachen des Bundestags und aller 16 Länderparlamente. Des Weiteren hat das Institut mithilfe eines Fragebogens Daten bei den Regierungen der Länder erhoben.

Darüber hinaus greift der Bericht zwei weitere Themen auf. Zum einen ist dies der Ausschluss bestimmter Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht. Laut einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Studie vom Juni 2016 sind circa 85.000 Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausgeschlossen, können also ein zentrales Recht in der Demokratie nicht ausüben. Zum anderen greift der Bericht das Thema Wirtschaft und Menschenrechte auf. Dieses Spannungsfeld wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals von der Bundesregierung gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Unternehmen systematisch analysiert und diskutiert. Dabei geht es um die Frage, wie deutsche Unternehmen bei ihren Geschäften im In- und Ausland ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden können und müssen.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.