Erklärung zum Auslaufen des New-START-Vertrages, 5.2.2026
Das anhaltende Versäumnis Pekings, Moskaus und Washingtons, sich in gutem Glauben an Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung zu beteiligen, verstößt ebenfalls signifikant gegen ihre Verpflichtungen gemäß Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und untergräbt dessen langfristige Tragfähigkeit. Auch aus diesem Grund setzen immer mehr Staaten auf den Atomwaffenverbotsvertrag, den mittlerweile 74 Staaten ratifiziert und 25 weitere Staaten unterzeichnet haben. Bei der anstehenden NVV-Überprüfungskonferenz in New York besteht die Gefahr, dass der Vertrag, dem 191 Vertragsparteien angehören, irreversiblen und strukturellen Schaden erfährt, der das Ziel einer atomwaffenfreien Welt in noch weitere Ferne rücken wird.
In einer Zeit, in der heiße Kriege und völkerrechtswidrige Militäroperationen zunehmen, sind Maßnahmen zur Risikoreduzierung, vertraglichen Berechenbarkeit und Stabilität dringend notwendig, um verlorengegangenes Vertrauen wiederaufzubauen. Die Volksrepublik China, die sich zu einem Verzicht auf den Ersteinsatz verpflichtet hat, schweigt über Umfang und Ziel des Ausbaus ihres nuklearen Arsenals und liefert weiteren Staaten Argumente für den Ausbau ihrer Streitkräfte. In Europa ist angesichts erheblicher Zweifel an der Bündnistreue und Glaubwürdigkeit der US-Regierung eine Debatte über eine eigenständige „europäische Nuklearstreitmacht“ im Gange.
Die Notwendigkeit eines Nachfolgevertrags für die Begrenzung übervoller Nukleararsenale ist selbstevident und im Interesse Europas. Nach dem Wegfall des INF-Vertrages und der täglichen Nutzung von Langstreckensystemen im Ukraine-Krieg benötigt es ebenfalls Regelungen, damit es nicht zu einem teuren und gefährlichen Offensiv-Defensiv-Rüstungswettlauf mit Russland kommt.
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