Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von 26 Fachverbänden, 17.10.2024
Die derzeitige gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs enthält Widersprüche, etwa indem sie mit der Beratungslösung (§ 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ein gesetzliches Verfahren regelt, dessen Einhaltung dennoch nicht zur Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs führen kann. Sie richtet mit der Beratungspflicht und der verpflichtenden Wartefrist von drei Tagen in der Frühphase der Schwangerschaft Zugangshürden auf, die die medizinische Versorgung erschweren und sich abschreckend auf die Bereitstellung von Schwangerschaftsabbrüchen auswirken, denn die Teilnahme an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Verlangen bleibt für das medizinische Personal eine Mitwirkung an einem gesetzlich rechtswidrigen Verfahren.
Auch die geltende 12-Wochen-Frist erschwert den Zugang zum Schwangerschaftsab- bruch auf Verlangen der Schwangeren, die sich erst kurz vor Ablauf dieser Frist dafür entscheiden, die Schwangerschaft abzubrechen, oder die aufgrund der prekären Versorgungslage in vielen Teilen des Landes (Hahn, KOM-Bericht, Abschnitt 4.4.5.1) nicht in der Lage sind, rechtzeitig Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach dem Pflichtberatungsmodell ist der Schwangerschaftsabbruch nicht regelhaft in Sozial- gesetzgebung und Gesundheitssystem verankert, was zu Zugangsbarrieren in Form der fehlenden Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und unzureichenden Versorgungsangeboten führt.
Aufgrund dieser praktischen Auswirkungen stellt die geltende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer emotionalen und geistigen Gesundheit sowie ihrem körperlichen Wohlbefinden Schaden zufügen.
Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier.