Gemeinsamer Forderungskatalog der deutschen Umweltverbände, 18.8.2019
Am 20.09.2019 möchte die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog beschließen. Schon jetzt zeigt sich, dass eine Kombination aus reinen Anreizprogrammen und einem Einstieg in eine CO2-Bepreisung nicht ausreichend ist. Nötig sind klare und quantifizierbare ordnungsrechtliche Maßnahmen, die jederzeit nachgeschärft werden können. Hierfür muss die Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen im Rahmen der anstehenden Klimaschutzgesetzgebung umsetzen:
SONNE STATT KOHLE – DEN WEG ZU 100% ERNEUERBAREN FESTSCHREIBEN
DIE MOBILITÄT AUS DER FOSSILEN SACKGASSE HOLEN
LAND- UND FORSTWIRTE ZU KLIMARETTERN MACHEN
WÄRME GRÜN UND BEZAHLBAR MACHEN
DIE INDUSTRIE DES 21. JAHRHUNDERTS GESTALTEN
MASSNAHMEN IN KLIMASCHUTZGESETZ INTEGRIEREN UND AN DAS 1,5-GRAD-LIMIT ANPASSEN
INVESTITIONSPROGRAMM KLIMASCHUTZ
EINSTIEG IN DIE CO2-BEPREISUNG NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE
DAS FINANZSYSTEM NACHHALTIG AUFSTELLEN
KLIMASCHUTZ UND DIE BIOLOGISCHE VIELFALT
Den vollständigen Maßnahmenkatalog finden Sie hier.