Dokumente zum Zeitgeschehen

»Es bedarf einer umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks«

Bericht des Zukunftsrates, 18.1.2024

Die Rundfunkkommission der Länder hat im März 2023 den „Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Zukunftsrat) eingesetzt, um eine langfristige Perspektive für die Öffentlich-Rechtlichen „über das laufende Jahrzehnt hinaus“ zu entwickeln. Der Zukunftsrat sollte „einen Bericht mit Empfehlungen für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner künftigen Nutzung und dessen Akzeptanz erarbeiten“.

In dem nun veröffentlichten Bericht spricht sich der Zukunftsrat für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes aus. Sowohl die Struktur, die Organisation als auch die Kultur der Öffentlich-Rechtlichen müsse sich wandeln, um in der Bevölerung auf größere Akzeptanz zu stoßen. Neben der Beschreibung des Zwecks und des demokratischen Wertes, welche die Entstehung, das Bestehen sowie die Weiterentwicklung der Öffentlich-Rechtlichen begründen, formulieren und begründen die Expert:innen zehn konkrete Empfehlungen für den Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes.

Den kompletten Bericht finden Sie hier.