Dokumente zum Zeitgeschehen

»Gegen Ex-BND-Präsident Hanning besteht der dringende Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit«

Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft, 6.10.2026

Der Beschuldigte Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Als sein Büroleiter fungierte damals Manfred D. Er folgte dem Beschuldigten Hanning als abgeordneter Assistent auch während dessen Zeit als Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren zwischen Dezember 2005 und November 2009. Von März 2012 bis März 2026 war Manfred D. wiederum für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes als Büroleiter tätig. In dieser Funktion hatte er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Vermutlich im Frühjahr 2010 vereinbarten die Beschuldigten miteinander, dass Manfred D. dem Beschuldigten Hanning gegen Entgelt fortlaufend wertvolle Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes besorgen sollte. Die Informationen sollte der Beschuldigte Hanning im Rahmen seiner zwischenzeitlich aufgenommenen privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten können. Im Laufe der Jahre – nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bis Juni 2022 – stellte Manfred D. dem Beschuldigten Hanning annähernd zweitausend Dokumente zur Verfügung, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte Informationen. Das Material war ausschließlich für interne Zwecke des Bundesnachrichtendienstes bestimmt. Es diente zur Unterrichtung und Vorbereitung der Behördenleitung, insbesondere für die sogenannte nachrichtendienstliche Lagebesprechung. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßige Zusammenkunft von Spitzenbeamten der Bundesressorts und verschiedener deutscher Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt. In einem Fall nutzte der Beschuldigte Hanning von Manfred D. übermittelte, eingestufte Erkenntnisse, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen. Zudem stand der Beschuldigte Hanning in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes. Diesen versorgte er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen, zum Teil auch basierend auf Material, das er von Manfred D. erhalten hatte.

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