Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, 26.8.2022
Die Ampelregierung stellt mit der angekündigten Bürgergeldreform eine grundlegende Reform der Grundsicherung in Aussicht. In dem bisher vorliegenden Referentenentwurf finden sich aber zu der zentralen Frage, wie hoch die Leistungen in Zukunft ausfallen sollen keine Aussagen. Das Ministerium warte noch auf Daten des Statistischen Bundesamts.
Die Daten, die zur Ermittlung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung benötigt werden, liegen nunmehr vor. Damit kann die Fortschreibung der Leistungen berechnet werden. Die Methode der Fortschreibung ist zunächst gesetzlich in § 28a SGB XII festgelegt. Die konkrete Berechnung wird in der Begründung zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung detailliert ausgeführt. Danach ergibt sich die Fortschreibung der Regelbedarfe aus einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung zusammensetzt. Nach den Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ergibt sich danach eine Preisentwicklung von 4,7 Prozent und eine Nettolohnentwicklung von 4,3 Prozent. Mit der genannten Gewichtung ergibt sich daraus eine Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 in Höhe von 4,6 Prozent. Für eine alleinlebende Leistungsberechtigte in der Grundsicherung ergibt sich daraus rechnerisch ein Regelbedarf in Höhe von 470 Euro.
Wie ist eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent zu bewerten? Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein. Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent. Und auch die Preisentwicklung bei den regelbedarfsspezifischen Gütern und Diensten liegt im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,1 Prozent. Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer.
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