Pressemitteilung des Auswärtigen Amts, 16.2.2026
Am zweiten Gedenktag anlässlich Alexej Nawalnys Tod in einem russischen Straflager sprechen wir seiner Familie erneut unser tiefstes Beileid aus. Wir betonen, dass die russischen Behörden die alleinige Verantwortung tragen. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Februar wurde ferner hervorgehoben, dass Russland für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung Nawalnys in Gefangenschaft und das Fehlen einer angemessenen Reaktion auf seine Anliegen verantwortlich ist. Insbesondere vor dem Hintergrund jüngster Erkenntnisse, die vom Vereinigten Königreich, von Schweden, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden veröffentlicht wurden, bekräftigen wir unsere Forderungen nach einer gründlichen und transparenten Untersuchung seiner Todesumstände.
Die Menschenrechtslage in Russland hat sich seit diesem tragischen Ereignis und auch zuvor rapide verschlechtert, wie aus Berichten der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen hervorgeht. Der Kreml hat sein Repertoire an repressiven Taktiken konsolidiert und erweitert, und insbesondere der Missbrauch von Gesetzen zur nationalen Sicherheit hat zu harten Urteilen gegen Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und viele andere geführt. In Besinnung auf Nawalnys bleibendes Vermächtnis stehen wir an der Seite der mutigen russischen Menschenrechtsverteidiger und unabhängigen zivilgesellschaftlichen Akteure, die ihre Arbeit unter immer größeren persönlichen Risiken fortsetzen.
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