Dokumente zum Zeitgeschehen

»In Deutschland fehlen vier Millionen Sozialwohnungen«

Studie des Pestel-Instituts zum sozialen Wohnungsbau in Deutschland, 24.8.2012

1 Ausgangssituation und Aufgabenstellung

Das Pestel Institut hat in den vergangenen Jahren mehrfach auch die soziale Dimension des Wohnens in Deutschland betrachtet. Insbesondere in den Kurzstudien „Sozialpolitische Implikationen geringer Wohnungsbautätigkeit“1 und „Bedarf an seniorengerechten Wohnungen“2 wurde auf die sozialen Aspekte eingegangen.

Nachdem im Februar 2012 eine Untersuchung zum Mietwohnungsbau insgesamt vorgelegt wurde3, ist die nunmehr erfolgte gesonderte Betrachtung des sozialen Wohnungsbaus auch als Fortsetzung dieser Arbeiten zu verstehen.

Die Regeln des Sozialen Wohnungsbaus wurden seit seiner Einführung lebhaft diskutiert.

In den über 60 Jahren seit der Verabschiedung des I. Wohnungsbaugesetz im Jahr 1950 ist durch zahlreiche Änderungen des Förderungsverfahrens versucht worden, den sich wandelnden gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen

zu entsprechen. Größere Veränderungen ergaben sich vor allem durch die Einführung des II. Förderwegs im Jahr 1966 und des III. Förderwegs im Jahr 1989. Alle Änderungen waren Schritte auf dem Weg zu einer stärkeren Flexibilisierung der Förderinstrumente.

Die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus gerade in der Wiederaufbauphase der 1950er und 1960er Jahre zeigt Abbildung 1. Fast die Hälfte der in dieser Zeit gebauten Wohnungen wurde im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Auch die Eigentumsförderung hatte mit einem Anteil von rund 45 % an den Bewilligungen einen hohen Stellenwert.

Im September 2001 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts beschlossen. Artikel 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG). Eine wesentliche Änderung gegenüber den bis dahin geltenden Regelungen betrifft die Einschränkung des Kreises der Nutzer des sozialen Wohnungsbaus. Während 1956 als Adressaten der Förderung noch „breite Schichten der Bevölkerung“ genannt wurden und die Einkommensgrenzen so gesetzt waren, dass rund 70 % der Bevölkerung in den Kreis der zu fördernden Personen passten, wird nunmehr in § 1 dieses Gesetzes definiert:

„Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am
Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung
angewiesen sind“.

Trotz dieser Beschränkung der Zielgruppe wurde „die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere (durch) Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können“ beibehalten.

Eine letzte Veränderung auf Bundesebene erfolgte dann im Rahmen der Föderalismusreform mit dem Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz – WoFÜG). In der Folge wurden dann auf Länderebene jeweils eigene Wohnraumfördergesetze beschlossen.

Im Rahmen dieser Untersuchung wird die gegenwärtige Situation in Deutschland aufgezeigt und es werden  Entwicklungstendenzen beschrieben. Im Fokus steht dabei der soziale Mietwohnraum, da nur diese Wohnungen über einen längeren Zeitraum als preisgebundener Wohnraum zur Versorgung von Haushalten verfügbar sind. Im Einzelnen erfolgt

- die Definition des aktuellen Bedarfs an sozialem Mietwohnraum,

- die Darstellung der aktuellen Verfügbarkeit von sozialem Mietwohnraum und

- die tendenzielle Entwicklung des Bedarfs an sozialem Mietwohnraum

Neben der Betrachtungsebene Deutschland insgesamt werden Teilaspekte auch auf der Ebene der Bundesländer dargestellt.

Die vollständige Studie finden Sie hier.