Dokumente zum Zeitgeschehen

»Internationale Standards freier Wahlen verfehlt«

Gemeinsame Erklärung zu Weißrussland des Präsidenten des Europäischen Parlaments und anderer Vertreter des EP, 12.1.2011

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss für Menschenrechte (DROI) sowie der Delegation für die Beziehungen zu Belarus und derjenigen in der parlamentarischen Versammlung EURONEST führten heute eine eingehende politische Debatte über die Lage in Belarus nach der brutalen Unterdrückung der friedlichen Demonstrationen vom 19. Dezember 2010 sowie eine Aussprache darüber durch, wie die Politik der EU gegenüber Belarus in Zukunft gestaltet werden sollte.

Trotz positiver Schritte während des Wahlkampfes entsprachen die Wahlen vom 19. Dezember nicht den internationalen Standards für freie, faire und transparente Wahlen. Außerdem wurde die Wahlnacht von übermäßiger Gewalt, massiven Festnahmen und Übergriffen gegen Hunderte von belarussischen Aktivisten, Journalisten und Vertretern der Zivilgesellschaft überschattet.

Die Mitglieder äußerten ihre ernste Sorge über die anhaltende Verhaftung von Journalisten, Oppositionskandidaten und Vertretern der Zivilgesellschaft und forderten nachdrücklich ihre sofortige Freilassung und die uneingeschränkte Beachtung der Menschenrechte sowie faire Prozesse. Sie äußerten auch ihr tiefes Bedauern über die Entscheidung, das OSZE-Büro in Minsk zu schließen, und forderten sie auf, ihre Entscheidung zu überdenken.

Die Mitglieder äußerten sich eindeutig dahingehend, dass die Ereignisse, die den Wahlen vom 19. Dezember folgten, zu einem Überdenken der EU-Beziehungen zu den belarussischen Behörden führen sollten. Sie traten dafür ein, dass die EU die folgenden Maßnahmen ergreift:

- Verhängung eines Einreiseverbots für belarussische Beamte, die an der gewalttätigen Niederschlagung vom 19. Dezember 2010 beteiligt waren. Die Aufhebung des Visaverbots und des Einfrierens von Finanzanlagen sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass all diejenigen freigelassen werden, die im Zusammenhang mit den Ereignissen inhaftiert wurden;

- Ausweitung der finanziellen Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und Nichtregierungsorganisationen bei den Bemühungen um die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte auch in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der OSZE;

- Aufstockung der Finanzhilfe und der Stipendien für belarussische Studenten, weitere Unterstützung der Europäischen Humanistischen Universität im Exil in Wilna und Abschaffung der Visagebühren für bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Studierende, Wissenschaftlicher und Künstler, bei Senkung der Visagebühren für die übrigen belarussischen Bürger;

- Überdenken der Haltung, die bei den interparlamentarischen Beziehungen zu Belarus eingenommen werden sollte, auch im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Versammlung EURONEST.

Das Europäische Parlament wird nächste Woche in Straßburg entscheiden, ob es eine EP-Erkundungsmission nach Belarus entsendet und ob es eine Dringlichkeitsdebatte abhalten und eine Entschließung zu Belarus annehmen wird. Die Empfehlungen des Parlaments werden rechtzeitig für die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 31. Januar in Brüssel angenommen werden.