Gutachten im Auftrag des BMFSFJ und des BMF zur Evaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen in Deutschland, 20.6.2013
4.1. Kindergeld und Kinderfreibeträge
Durch den Bezug von Kindergeld wird einer großen Anzahl an Haushalten die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II erspart. Das gilt besonders für Haushalte, in denen die Eltern zwar genug verdienen, um sich selbst zu versorgen, allerdings nicht genug, um auch das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Somit wird durch das Kindergeld sowohl die wirtschaftliche Stabilität erhöht als auch der Nachteilsausgleich zwischen Haushalten mit einer unterschiedlichen Anzahl an Kindern befördert. Familien, die sowohl mit als auch ohne Kindergeld auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sind, erfahren durch das Kindergeld jedoch keine Einkommensverbesserung. Für diese Gruppe tragen Kindergeld und Kinderfreibetrag somit nicht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität bei. Für Familien mit mittleren und hohen Einkommen wird sowohl eine Verbesserung der Wohlstandsposition als auch ein Lastenausgleich zwischen Familien mit unterschiedlicher Anzahl an Kindern erreicht. Es entsteht ein positiver Arbeitsanreiz bei Haushalten, die durch das Kindergeld den Arbeitslosengeld II-Bezug verlassen. Insgesamt wird das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Kindergeld und Kinderfreibetrag jedoch nur marginal berührt.
4.2. Staatliche Förderung von Kinderbetreuung
Subventionierte Kinderbetreuungsangebote tragen in erheblichem Maße zur finanziellen Stabilität der Haushalte bei. Kostendeckende Elternbeiträge würden – bei konstanter Inanspruchnahme – zu deutlichen Einkommenseinbußen bei den betroffenen Haushalten führen. Zudem verbessert sich durch die Sozialstaffelung der Elternbeiträge die relative Wohlstandsposition einkommensschwacher Familien. Eine positive Wirkung entfaltet die Leistung ebenfalls auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Subventionierung von Kinderbetreuungsangeboten ermöglicht es vielen Eltern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bei der Bewertung dieser Leistung ist im Blick zu halten, dass für die Zwecke der Studie von einem konstanten Betreuungsarrangement ausgegangen wurde und damit die positive Wirkung der Leistung auf die Erwerbstätigkeit von Eltern unterschätzt wurde: Es ist anzunehmen, dass durch die subventionierten Beiträge mehr Eltern die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen und eine Erwerbsarbeit aufnehmen können. Die Modellierung einer simultanen Entscheidung über Kinderbetreuungsarrangement und Arbeitsangebot ist somit eine wichtige Aufgabe weiterer Module der Gesamtevaluation.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gehört zu den kleineren der hier untersuchten ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen. Die Maßnahme fördert die wirtschaftliche Stabilität der Familien durch eine leichte Erhöhung der verfügbaren Einkommen. Dabei wirkt die Leistung regressiv, indem Haushalte mit höherem Einkommen stärker von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren als Haushalte in den unteren Quartilen der Einkommensverteilung. Die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten motiviert sowohl Frauen als auch Männer zu einer leichten Ausweitung des Arbeitsangebots, sodass die Modalziele einer stärkeren Erwerbstätigkeit von Frauen sowie einer wirtschaftlichen Selbständigkeit beider Partner gefördert werden. Wie bei der nicht Kosten deckenden Bereitstellung von Kinderbetreuung ist auch bei dieser Leistung davon auszugehen, dass die Studie die positiven Arbeitsangebotseffekte unterschätzt.
4.3. Besondere Leistungen und Maßnahmen für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verbessert die Einkommenssituation und verringert das Armutsrisiko der Empfängerhaushalte. Dadurch trägt er zur wirtschaftlichen Stabilität sowie zum Nachteilsausgleich zwischen Alleinerziehenden und Paarfamilien bei. Ebenso wie die steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten wirkt der Entlastungsbetrag dabei regressiv, da Alleinerziehende mit höherem Einkommen wegen der Progressivität des Einkommensteuertarifs stärker von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren. Zudem profitieren Alleinerziehende mit älteren und wenigen Kindern besonders von der Leistung, da sie häufiger und in höherem Maße erwerbstätig sind. Indem der Entlastungsbetrag durch Senkung der Steuerbelastung positive Arbeitsanreize setzt, fördert er eine stärkere Einbindung von Müttern in die Erwerbsarbeit. Gerade bei Alleinerziehenden sind aber die Ergebnisse zum Arbeitsangebot unter dem methodischen Vorbehalt zu sehen, dass im Modell die Erwerbsaufnahme annahmegemäß nicht durch fehlende Kinderbetreuung erschwert wird.
Der Unterhaltsvorschuss stabilisiert das Haushaltseinkommen von Alleinerziehenden in den Fällen, in denen der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Vorschuss verhindert, dass Haushalte in dieser Notlage, aus der sie sich aufgrund der erschwerten Betreuungssituation oft nicht selbst befreien können, in die Grundsicherung fallen. Eine Stigmatisierung der Haushalte kann so vermieden werden. Da der Unterhaltsvorschuss anders als das Arbeitslosengeld II auch in höheren Einkommensbereichen gezahlt wird, wirkt er zudem positiv auf die Erwerbstätigkeit von alleinerziehenden Müttern und somit auf das Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie beim Entlastungsbetrag bereits angemerkt, sind die Arbeitsangebotseffekte auf Alleinerziehende jedoch unter einem methodischen Vorbehalt zu interpretieren.
4.4. Ehegattensplitting und beitragsfreie Mitversicherung
Durch das Ehegattensplitting verbessert sich die Einkommenssituation von Ehepaaren deutlich. Dies spiegelt sich in einem Rückgang des Armutsrisikos und einer Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität wider. Davon profitieren jedoch sowohl kinderreiche wie kinderlose Ehepaare. Im Vergleich der Leistungen und Maßnahmen sind die fiskalischen Aufwendungen beträchtlich. Haushalte, die nur geringe oder keine Einkommensteuern zahlen, profitieren weniger oder gar nicht vom Ehegattensplitting. Es findet somit im Vergleich zu einer Situation ohne Ehegattensplitting eine Umverteilung zu mittleren und höheren Einkommen statt. Jedoch sinkt die Anzahl der Haushalte im Arbeitslosengeld II-Bezug, was zur wirtschaftlichen Stabilität beiträgt. Mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu konstatieren, dass die vergleichsweise hohe steuerliche Belastung des Zweitverdieners zur Reduktion der Erwerbsarbeit unter den Betroffenen führen kann. Für diese Gruppe – überwiegend Frauen – trägt das Splitting somit nicht dazu bei, die wirtschaftliche Selbständigkeit beider Partner zu befördern und damit die wirtschaftliche Stabilität der Familien nachhaltig zu sichern.
Eine weitere mit Blick auf die betrachteten Ziele ungünstig wirkende Leistung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Verheirateten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie hält Mütter vielfach in geringfügiger Beschäftigung, reduziert den Umfang der Erwerbstätigkeit und hemmt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zusammengenommen verstärkt dies die wirtschaftliche Abhängigkeit der Mütter von ihren Partnern. Bedenkt man zusätzlich die Lebensverlaufsperspektive, erscheint jedoch gerade eine größere berufliche Selbstständigkeit der Mütter als ein wichtiger Schlüssel zur wirtschaftlichen Stabilität der Familien. Sie schafft eine zusätzliche Versicherung gegen ungünstige Lebensereignisse wie eine Erwerbslosigkeit des Partners oder Scheidung.
4.5. Kleinere Leistungen in den Sozialversicherungen
Das erhöhte Arbeitslosengeld I verbessert insgesamt die wirtschaftliche Stabilität der Empfängerhaushalte. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Haushalte, bei denen die gesamte Einkommenserhöhung durch eine äquivalente Reduzierung des Arbeitslosengelds II ausgeglichen wird. Die Armutsrisikoquote betroffener Haushalte sinkt deutlich, was ebenfalls dem Ziel der wirtschaftlichen Stabilität durch die Vermeidung von Armut und prekärem Wohlstand dient. Das Arbeitsangebot sinkt bei Frauen und Männern, allerdings nur so geringfügig, dass das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von der Maßnahme kaum tangiert wird.
Der ermäßigte Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung entfaltet aufgrund des geringen finanziellen Impulses insgesamt nur moderate Wirkungen auf die familienpolitischen Ziele. Durch die Leistung verbessert sich die relative Wohlstandsposition von Familien leicht gegenüber Kinderlosen, ohne jedoch eine messbare Reduktion der Armutsquote bewirken zu können. Der geringere Beitragssatz führt zu einer leichten Ausweitung des Arbeitsangebots sowohl bei Müttern als auch Vätern. Somit werden die Modalziele der Erhöhung der Müttererwerbstätigkeit sowie der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Partner marginal verbessert, während das Ziel der Reduzierung der Arbeitszeit von Vätern nicht erreicht wird.
4.6. Monetäre Transferleistungen
Der kindbezogene Anteil am Arbeitslosengeld II dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums der Kinder. Indem er das Einkommen von Haushalten in den unteren Einkommensquartilen erhöht und das Armutsrisiko reduziert, trägt er zur wirtschaftlichen Stabilität der Empfängerfamilien bei. Die Erhöhung der ALG II- Leistungen führt vor allem bei Männern zu einer Verringerung des Arbeitsangebots, was prinzipiell dem Ziel einer stärkeren Involvierung der Väter in der Familienarbeit entgegen käme. Da es sich häufig jedoch um einen vollständigen Rückzug aus der Erwerbstätigkeit handelt, wird keine gleichzeitige Teilhabe sowohl an Erwerbs als auch Familienarbeit erreicht und zudem das Ziel einer wirtschaftlichen Selbständigkeit beider Partner konterkariert.
Der Kinderzuschlag erreicht aufgrund der gesetzten Einkommensgrenzen nur eine geringe Anzahl von Familien. Für diese erhöht er jedoch das Einkommen spürbar. Dies äußert sich in einem Rückgang des Armutsrisikos sowie in der Verringerung der Anzahl von Haushalten im ALG II-Bezug sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare. Insgesamt verbessert der Kinderzuschlag das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leicht. Allerdings werden zwei Wirkungsmechanismen deutlich: An der unteren Einkommensgrenze setzt der Kinderzuschlag positive Arbeitsanreize, um das Familieneinkommen zu erhöhen und den ALG II-Bezug zu verlassen. An der oberen Einkommensgrenze jedoch schränken Mütter ihr Arbeitsangebot ein, um einen Einkommensverlust zu vermeiden. Dies zeigt sich insbesondere in einem leichten Rückgang der Partizipation, des Arbeitsvolumens sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Frauen mit zwei Kindern. Durch die insgesamt aber positiven Wirkungen kann dem Kinderzuschlag eine nachteilsausgleichende Wirkung zugesprochen werden.
Der kindbezogene Anteil am Wohngeld erhöht das verfügbare Einkommen von Familien mit Kindern. Zusammen mit dem Kindergeld und ggf. dem Kinderzuschlag erlaubt das Wohngeld zahlreichen Haushalten, den häufig als stigmatisierend empfundenen ALG II-Bezug zu vermeiden, kann aber dabei die Transferabhängigkeit nicht beseitigen. Negativ wirkt sich das Wohngeld auf die Erwerbstätigkeit von Müttern in Paarhaushalten aus, die ihr Arbeitsvolumen leicht reduzieren. Männer in Paarhaushalten erhöhen ihr Arbeitsvolumen, sodass beide Effekte einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen wirken. Positive Effekte zeitigt der kindbezogene Anteil am Wohngeld jedoch für die Gruppe der Alleinerziehenden: Gering verdienende Alleinerziehende erzielen relativ gesehen einen stärkeren Einkommenszuwachs als Paarfamilien, sodass hier eine nachteilsausgleichende Wirkung gegeben ist. Ebenso wirkt sich die Leistung positiv auf das Arbeitsvolumen und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung alleinerziehender Frauen aus, sodass das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Gruppe gefördert wird.
Das Elterngeld erhöht das verfügbare Einkommen von Familien mit neugeborenen Kindern und verringert mögliche Einkommenseinbußen nach der Geburt. Es senkt das Armutsrisiko und führt eine beachtliche Anzahl von Haushalten (zumindest temporär) aus dem ALG II-Bezug. Somit trägt es merklich zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien mit kleinen Kindern bei. Entsprechend der politischen Intention, einen Schonraum für junge Eltern zu schaffen, setzt das Elterngeld für Frauen wie Männer Anreize, die Erwerbstätigkeit im ersten Jahr nach der Geburt zu reduzieren. Dies fördert das Ziel einer stärkeren Involvierung der Väter in die Familienarbeit, widerspricht – kurzfristig betrachtet – jedoch dem Ziel einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Müttern. Eine abschließende Bewertung der Wirkung des Elterngeldes auf die Müttererwerbstätigkeit muss jedoch in der Längsschnittperspektive erfolgen und das Erwerbsverhalten der Mütter vor und nach dem Elterngeldbezug mit berücksichtigen.
5. Soziale Teilhabe und Zeitverwendung
Um den besonderen Erfordernissen der Evaluation von ehe- und familienbezogenen Leistungen Rechnung zu tragen, geht der vorliegende Bericht über die üblichen Ergebnisvariablen der Mikrosimulation hinaus und evaluiert für ausgewählte Leistungen und Maßnahmen die Wirkungen auf die soziale Teilhabe und die Zeitverwendung der Haushalte. Eine Erweiterung wird dadurch möglich, dass die Wirkung auf diese Zielgrößen nicht im Modell selbst, sondern in zweistufigen Verfahren untersucht wird.
Dazu werden in einem ersten Schritt die Determinanten von sozialer Teilhabe und Zeitverwendung geschätzt. Anschließend werden die Ergebnisse des verhaltensbasierten Mikrosimulationsmodells mit diesen Schätzergebnissen verknüpft.
Konkret zeigt die Analyse, dass die unterschiedlichen Arten der Zeitverwendung (vor allem Arbeitszeit, Hausarbeit und Kinderbetreuung) untereinander in einer engen Substitutionsbeziehung stehen. Am flexibelsten verhalten sich Frauen, indem sie Arbeitszeit, Hausarbeit und Kinderbetreuung aufeinander abstimmen. Doch auch Männer leisten im Durchschnitt einen wichtigen Beitrag in Paarhaushalten; gleichwohl ist die Arbeitsteilung noch weit von einer Parität entfernt.
Die Erwerbstätigkeit von Müttern ist – zumal in Paarfamilien – mit einer erstaunlich geringen Minderung der elterlichen Betreuungszeit verbunden. Zweitens erhöht sich spürbar die Betreuungsleistung des Mannes. Um das Zeitbudget einzuhalten, werden andere Tätigkeiten erheblich gekürzt, allen voran die Hausarbeit und in geringerem Maße Freizeit. Im Gegenzug leisten Männer von vollzeiterwerbstätigen Frauen deutlich mehr Hausarbeit als andere Männer.
Die familien- und ehebezogenen Maßnahmen und Leistungen entfalten nur eine begrenzte Wirkung auf die Zeitverwendung. Die Größenordnungen bewegen sich daher durchweg unterhalb von einer Stunde pro Woche, selbst bei so umfangreichen Leistungen wie dem Kindergeld. Dieser Befund bleibt auch bei einer Subgruppenanalyse nach Einkommensquartilen erhalten.
Die soziale Teilhabe von Familien wird in zwei Dimensionen modelliert – soziale und kulturelle Integration sowie finanziell bedingte Deprivation. Die Analysen zeigen, dass Paarfamilien einen höheren Grad an sozialer Integration aufweisen, wohingegen sie einen überdurchschnittlichen Grad an materieller Deprivation aufweisen. Alleinerziehende weisen in beiden Dimensionen eine schlechtere Position auf. Die Untersuchung der Wirkung ausgewählter familienpolitischer Maßnahmen und Leistungen auf die soziale Teilhabe von Familien hat auf einen geringen Einfluss derselben hingewiesen. Dies liegt u.a. darin begründet, dass Einkommensverluste durch die Variation der Leistung zum Teil durch die Interaktion mit dem Steuer-Transfer-System kompensiert werden. Zudem haben die Analysen gezeigt, dass, insbesondere für die soziale und kulturelle Integration, die Indizes nur relativ schwach mit dem Einkommen korrelieren. Dies weist auf die Notwendigkeit weiterer Analysen sowie die Bedeutung nichtmonetärer Leistungen zur Verbesserung der sozialen Teilhabe von Familien hin.
6. Wirksamkeit der Leistungen und Maßnahmen im Vergleich
Grundlegendes Ergebnis des Moduls „Zentrale Leistungen“ ist, dass die betrachteten ehe- und familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen nachweislich Wirkungen im Hinblick auf die Ziele „Wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie „Nachteilsausgleich zwischen den Familientypen“ entfalten. Auch wenn aufgrund des unterschiedlichen und unterschiedlich großen Empfängerkreises die Wirkungsstärke mit Blick auf die Gesamtheit der Familien variiert, so erreichen die Leistungen und Maßnahmen in der Regel ihre Empfänger.
Die untersuchten Leistungen und Maßnahmen unterscheiden sich hinsichtlich des auf sie entfallenden Ausgabenvolumens ganz erheblich. Zu den finanziell kleineren der im Rahmen dieser Studie betrachteten Leistungen und Maßnahmen gehören insbesondere die soziale Pflegeversicherung, das erhöhte Arbeitslosengeld I sowie die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Dem gegenüber stehen die „großen Drei“ – das Kindergeld, das Ehegattensplitting sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, welche starke finanzielle Impulse setzen. Diesen Niveauunterschieden lässt sich aber durch eine Effizienzbetrachtung begegnen, die die Frage stellt, um wie viel sich eine Zielgröße je Milliarde jährlich anfallender Kosten verändert.
Es zeigt sich, dass alle untersuchten Leistungen positiv auf das Ziel wirken, Armut und prekären Wohlstand von Familien zu vermeiden, jedoch mit klar unterschiedlichen Graden an Effizienz. Zielgenaue Transfers für bedürftige Haushalte (Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, kindbezogene Anteile an Sozialtransfers) tragen am wirksamsten dazu bei, Armutsrisiken zu verringern. Steuerliche Leistungen wie das Ehegattensplitting sind dagegen ziemlich unwirksam. Sie fallen im für die Zielgröße besonders relevanten zweiten Quartil der Einkommensverteilung häufig noch nicht an. Auch das Kindergeld ist im Hinblick auf das Ziel einer Vermeidung von Armutsrisiken wegen des großen Empfängerkreises wenig zielgenau. Bei niedrigen Einkommen entfaltet es wegen der Anrechnung auf Ansprüche auf Sozialtransfers häufig gar keine Wirkung.
Im Hinblick auf das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden sich bei einigen Leistungen sogar kontraproduktive Effekte. Das Modell bestätigt vorhandene negative Bewertungen des Ehegattensplittings. Da die Leistung bei verheirateten Paaren das niedrigere Einkommen stärker besteuert, reduziert sie das Arbeitsvolumen der Frauen erheblich. Für die Einkommen der meist männlichen Erstverdiener bedeutet das Splitting hingegen eine Entlastung. In der Folge steigt das Arbeitsvolumen von Vätern, sodass diese möglicherweise weniger Zeit für Familienarbeit haben.
Als besonders unwirksam mit Bezug auf das Ziel der Müttererwerbstätigkeit erweist sich auch die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Leistung reduziert durch den höheren Beitragssatz, der die Mitversicherung finanziert, auch das Arbeitsangebot bei den Männern.
Dieselbe Einschätzung gilt auch für die kindbezogenen Anteile an den monetären Transfers Arbeitslosengeld II und Wohngeld. Beide Transfers schaffen bei Müttern und Vätern Anreize, die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Wirkungen sind aber im Aggregat weniger stark als bei den beiden zuvor diskutierten Leistungen, die ein viel breiteres Spektrum an Haushalten erreichen.
Im Quervergleich der Leistungen erscheinen der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Unterhaltsvorschuss, die schon beim Armutsziel positiv auffallen, auch beim Vereinbarkeitsziel besonders effizient. Absolut betrachtet sind die Erwerbseffekte auch bei diesen Leistungen allerdings nicht besonders groß.
7. Wechselwirkungen und Zielkonflikte
Die Ergebnisse des Moduls „Zentrale Leistungen“ zeigen, dass bei der zielgenauen Ausrichtung der ehe- und familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen zwei Arten von Wechselwirkungen zu berücksichtigen sind, die ein komplexes Wirkungsgefüge zur Folge haben:
Einerseits sind Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen und Leistungen zu berücksichtigen: Interaktionseffekte innerhalb des Systems staatlicher Maßnahmen und Leistungen schwächen bei vielen ehe- und familienbezogenen Maß-nahmen und Leistungen den direkten monetären Impuls ab und heben ihn teilweise völlig auf. Zentral sind die Wechselwirkungen des familienpolitischen Systems mit dem daneben stehenden allgemeinen System der sozialen Existenzsicherung. An der Schnittstelle zwischen diesen beiden Systemen herrscht nicht nur wenig Transparenz für die Betroffenen, es entstehen häufig auch komplexe Anreizstrukturen, die etwa für überraschend positive Arbeitsangebotseffekte des Kindergelds bei den Vätern sorgen.
Andererseits ist der Zusammenhang zwischen den betrachteten Zielen und damit die Frage in den Blick zu nehmen, ob und inwiefern durch die Förderung eines Zieles positive oder negative (Neben-)Wirkungen auf ein anderes Ziel auftreten. Die geschätzten Verhaltensparameter belegen, dass Familien in Reaktion auf Einkommensimpulse ihr Arbeitsangebot nur vergleichsweise wenig verändern. Darum erreichen Maßnahmen und Leistungen, die unmittelbar auf eine bessere materielle Absicherung der Familien abzielen, nur schwer eine doppelte Dividende. Im Gesamtbild der Studie spielen Zweitrundeneffekte beim Erwerbseinkommen (und spiegelbildlich bei den öffentlichen Haushalten), die sich über Änderungen des Arbeitsangebots als Reaktion auf den finanziellen Impuls vermitteln, für die Wirkungen der Maßnahmen und Leistungen nur eine deutlich untergeordnete Rolle.
8. Internationales Benchmarking
Im Rahmen eines internationalen Benchmarkings wurden einige ehe- und familienbezogene Leistungen und Maßnahmen aus Frankreich, Großbritannien und Schweden in das deutsche Steuer-Transfer-System übertragen. Die drei Länder unterscheiden sich im Einsatz der familienpolitischen Instrumente und in den für die vorliegende Evaluation zentralen Zielgrößen von Deutschland exemplarisch.
Für jedes Land werden bis zu drei besonders charakteristische ehe- und familienbezogene Leistungen und Maßnahmen in unser Modell des deutschen Steuer- und Transfersystems übertragen. Diese Übernahme erfolgt für jedes einzelne Land in mehreren Schritten, um feststellen zu können, wie die übernommenen Leistungen und Maßnahmen interagieren.
Unter Verwendung der für die deutschen Haushalte empirisch geschätzten Verhaltensparameter ist es so möglich, die Verhaltensänderungen zu simulieren, die bei Einführung einzelner oder mehrerer Leistungen und Maßnahmen eines ausländischen Leistungsprogramms gegenüber dem Status quo auftreten würden. Allerdings ist bei der Interpretation der Resultate stets die familienbezogene Gesamtkonzeption des jeweiligen Landes im Blick zu halten. Ferner ist zu beachten, dass bei der Übertragung der Instrumente verfassungsrechtliche Vorgaben unberücksichtigt bleiben.
In einem ersten Vergleichsszenario mit Frankreich wird der deutsche Kinderfreibetrag ausgesetzt und das Ehegattensplitting durch das Familiensplitting mit konstantem Splittingfaktor je Kind ersetzt. Dabei wird das deutsche Kindergeld unverändert beibehalten. In einem zweiten Schritt wird zusätzlich das deutsche durch das französische Kindergeld ersetzt, wobei der altersabhängige Zuschlag hier noch nicht übertragen wird. Im folgenden Schritt wird die Staffelung des Splittingfaktors nach der Kinderzahl eingeführt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die dem französischen System nachempfundenen Szenarien nur mäßig positive Wirkungen auf das Arbeitsangebot zeigen und zudem dazu führen, dass der Anreiz zur Arbeitsaufnahme für Alleinerziehende gesenkt wird. Die Reformen führen zu einer Verschlechterung der Wohlstandsposition von Haushalten in den unteren Quartilen der Einkommensverteilung und eignen sich damit nicht zur Verbesserung der Wohlfahrt von Familien. Haushalte im obersten Quartil gehören zu den Profiteuren der im Benchmarking unterstellten Szenarien. Insbesondere die Reduzierung des Kindergeldes führt dazu, dass Haushalte Leistungen aus dem ALG II-System beziehen. Auch hier sind Alleinerziehende stark betroffen. Die fiskalischen Wirkungen werden geprägt durch die Ausgabensteigerungen durch das Familiensplittung und die ALG II-Leistungen sowie die Einsparungen aus der Reduktion des Kindergeldes. Hieraus ergibt sich ein insgesamt positiver Effekt auf das staatliche Budget.
Aus Schweden wird versuchsweise eine Individualbesteuerung in das deutsche System übernommen – zunächst isoliert und anschließend in Verbindung mit dem schwedischen Kindergeld. Die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen steigt dadurch, die der Männer geht in geringem Maße zurück. Des Weiteren sinken die Einkommen, wobei Hocheinkommensbezieher im Vergleich zu Haushalten mit geringem Einkommen wesentlich stärker belastet werden. Die Armutsrisikoquote und der ALG II-Bezug steigen an. Es wird somit durch die Übertragung der genannten Instrumente zwar eine erhöhte Partizipation der Frauen und eine deutliche Entlastung des Staates erreicht, aber im Hinblick auf die wirtschaftliche Stabilität der Haushalte ergeben sich negative Wirkungen.
Bei der Simulation der britischen Instrumente zeigen sich ein geringfügiger Rückgang der Erwerbsbeteiligung und eine äußerst geringe Änderung im Erwerbsumfang. Die Wirkungen bezüglich des Einkommens sind gegenläufig. Während das geringere britische Kindergeld zu einer Senkung des verfügbaren Einkommens beiträgt, bewirkt der Child Tax Credit (CTC) eine deutlich positive Wirkung in den unteren Einkommensschichten. Hocheinkommensbezieher profitieren von diesem Instrument hingegen nicht. Der Working Tax Credit (WTC) ändert an diesem Ergebnis nur wenig. Die Armutsrisikoquote steigt zwar durch das britische Kindergeld alleine an, in Kombination mit dem CTC (und WTC) sinkt das Armutsrisiko. Durch das geringere Kindergeld ergibt sich eine Entlastung für den Staat, allerdings ist der CTC relativ teuer. Insgesamt ist die fiskalische Entlastung nahe null, sobald Verhaltenseffekte berücksichtigt werden. Bei einer Simulation des gesamten Reformbündels ergibt sich eine leichte zusätzliche Belastung für das staatliche Budget.
Die vollständige Studie finden Sie hier.