Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, 6.7.2023
Die UN-Kinderrechtskonvention normiert in Artikel 26 das „Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit“. Zugleich erkennen die Vertragsstaaten in Artikel 27 „das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an“. Diese Maßgaben sollten in einer der reichsten Industrienationen der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland zeigen aber den weiterhin hohen Bedarf an armutsbeseitigenden Maßnahmen. Derzeit ist mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage von besonderer Bedeutung, wie die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland bewertet werden.
Die erwachsenen Befragten stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Lediglich 7 Prozent der Befragten (plus 2 Prozent gegenüber 2018) sind der Ansicht, dass „sehr viel“ getan wird, für 15 Prozent (minus 4 Prozent) wird „eher viel“ getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 45 Prozent (minus 13 Prozent) wird „eher wenig“ und für 27 Prozent (plus 13 Prozent) sogar „sehr wenig“ in dieser Hinsicht getan.
Den vollständigen Report finden Sie hier.