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»Meilenstein für die Rechte der Frau«

Pressmitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum 30-jährigen Bestehen des UN-Frauenrechtsübereinkommens, 3.9.2011

Anlässlich des 30. Jahrestages seit dem Inkrafttreten des internationalen Frauenrechtsübereinkommens CEDAW fordert die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, die Rechte der Frauen in Deutschland zu stärken.

„Das Abkommen war ein Meilenstein für die Rechte der Frau, aber wir sind trotzdem noch meilenweit von der tatsächlichen Gleichstellung entfernt“, sagte Christine Lüders am Freitag in Berlin. CEDAW steht für „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women“ und ist das völkerrechtliche UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

 

„Trotz 30 Jahre CEDAW-Übereinkommen sind Frauen in Deutschland nach wie vor benachteiligt“, erklärt Lüders und führt Beispiele an: So hat der UN-Frauenrechtsausschuss Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zur Verringerung und Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu ergreifen. „Noch immer sind Entgelte zwischen den Geschlechtern auch bei gleichem Ausbildungs- und Qualifikationsstand extrem ungleich verteilt“, sagt Lüders. „Es gibt absolut keine nachvollziehbare Rechtfertigung dafür, dass Frauen pro Arbeitsstunde durchschnittlich 23 Prozent Brutto weniger verdienen als Männer. Bei Hochschulabsolventen und Führungskräften ist der Abstand sogar noch größer.“ Frauen müssten endlich das bekommen, was ihnen zusteht.

 

Die Benachteiligung von Frauen betreffe jedoch nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch die Stellung von Frauen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben allgemein. So sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. „Die Vorstände der umsatzstärksten deutschen Firmen sind noch immer nahezu frauenfreie Zonen“, sagt Lüders. „Das ist nicht nur peinlich für die Wirtschaft, sondern auch schädlich für die Unternehmen selbst. Deshalb brauchen wir die Quote. Jetzt.“

 

Mehr als jede fünfte Beratungsanfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stammt von Frauen, die sich aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt fühlen. Dabei gehe es auch um Frauen, die wegen ihres Geschlechts am beruflichen Aufstieg gehindert werden. „Sehr oft stehen diese Fälle auch in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder der Elternzeit“, bemerkt die ADS-Leiterin. „Es darf aber nicht sein, dass hoch motivierte und gut ausgebildete Frauen benachteiligt werden. Wir müssen deshalb mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun und dafür sorgen, dass die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht nur an der physischen Präsenz im Büro gemessen wird.“

 

Hintergrund:
Das CEDAW Übereinkommen trat am 3. September 1981 völkerrechtlich in Kraft. 187 Staaten sind dem Übereinkommen mittlerweile beigetreten. Deutschland hat das Übereinkommen am 10. Juli 1985 ratifiziert. Damit wurde erstmals ein Menschenrechtsübereinkommen geschaffen, das alle Lebensbereiche von Frauen umfasst. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, effektive gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zum Abbau rechtlicher und tatsächlicher Ungleichheiten zu ergreifen. Die Besonderheit des Abkommens besteht darin, dass die Vertragsstaaten nicht nur verpflichtet sind, selbst das Gleichbehandlungsgebot zu achten, sondern darüber hinaus auch gegen Diskriminierungen durch Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen einschreiten müssen.

 

Die Bedeutung des CEDAW Übereinkommens wurde durch die Verabschiedung eines so genannten Fakultativprotokolls gestärkt, das am 22. Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft trat. Deutschland hat das Protokoll am 15. Januar 2002 ratifiziert. Nach diesem Zusatzprotokoll wird der UN-Frauenrechtsauschuss ermächtigt, Beschwerden von Einzelpersonen entgegenzunehmen und bei schweren oder systematischen Vertragsverletzungen selbst tätig zu werden und ein Untersuchungsverfahren durchführen.

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.