Dokumente zum Zeitgeschehen

»Menschen werden entwürdigt, um sie außer Landes zu treiben«

Pressemitteilung von "Pro Asyl" zur geplanten Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, 17.9.2015

Heute ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik öffentlich geworden. Auf den fast 150 Seiten werden weitreichende Einschnitte im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht vorgenommen.

Drohende Obdach- und Mittelosigkeit für Flüchtlinge

Aus der Sicht von PRO ASYL ist es empörend, dass der Entwurf zehntausende von Flüchtlingen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland eingereist sind, in die Obdachlosigkeit schickt: Konkret sollen alle Flüchtlinge keine Bezüge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen und für deren Asylantrag ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Nach dem Gesetzesentwurf wird ihnen nur eine Reisebeihilfe in Form von einer Fahrkarte und Reiseproviant gewährt (§ 1a Abs. 3 AsylblG-Entwurf). Anders als bisher sollen sie keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, beispielsweise medizinische Versorgung, Barbetrag, Anspruch auf Unterbringung etc. Diese Regelung wird auch jene Flüchtlinge treffen, die in den letzten Wochen von der Bevölkerung an den Bahnhöfen mit Hilfsgütern und Willkommensgesten empfangen wurden.

„Das Bundesinnenministerium schickt die Flüchtlinge, die die Bundesregierung zuvor nach Deutschland einreisen ließ, in die Obdachlosigkeit und in die soziale Entrechtung. Mit der Menschenwürde ist dieser Vorschlag unvereinbar. Menschen werden entwürdigt, um sie außer Landes zu treiben“, warnt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Der Gesetzesentwurf untergräbt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte 2012 in einem Urteil entschieden, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar ist (siehe Anhang). Ein Absenken der Sozialleistungen unter das soziokulturelle Existenzminimum ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.

Rollback im Aufenthaltsrecht

Dank dem jahrelangen gesellschaftlichen Einsatz von Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden, Wirtschaftsunternehmen, Flüchtlingsräten, PRO ASYL und weiten Teilen der Politik wurde eine Bleibeperspektive für langjährig Geduldete geschaffen. Die Bundesregierung erfindet jetzt die „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ im neuen § 60b AufenthG. Damit kann die Bleiberechtsregelung in der Praxis ausgehebelt werden. Wenn die Abschiebung eines Flüchtlings aus von ihm selbst vertretenen Gründen nicht vollzogen werden kann, soll er/sie Arbeitsverbote erhalten und ebenfalls aus den Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Diese Regelung wird viele bislang geduldete Flüchtlinge treffen, da einem großen Teil von ihnen unterstellt wird, sie seien selbst dafür verantwortlich, dass sie nicht abgeschoben werden können. In der Praxis werden diese Voraussetzungen durch die Ausländerbehörden sehr unterschiedlich und zum Teil sehr weit ausgelegt.

Damit nicht genug: Im § 60a AufenthG, der die Erteilung einer Duldung regelt, wird Abs. 6 neu eingefügt. Er verbietet die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Aufnahme oder Fortführung von Bildungsmaßnahmen, bei Ausländern die sich in das Inland begeben haben, um Leistungen nach dem AsylblG zu erlangen; die den Nichtvollzug von aufenthaltsbeenden Maßnahmen selbst zu vertreten haben; deren Asylantrag nach § 30 Abs. 3 und 4 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde und die Staatsangehörige eines sicheren Herkunftslands sind. Alle soeben genannten Flüchtlinge, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, sondern bspw. die Realschule, das Gymnasium oder eine Universität besuchen oder eine sonstige Ausbildung machen, müssten diese sofort beenden. Diese Regelungen verkehren die bei den letzten Gesetzesänderungen erzielten Fortschritte in ihr Gegenteil. 

Die komplette Presseerklärung finden Sie hier.