Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Zeitarbeit in Deutschland, Juli 2014
Ziel der Arbeitnehmerüberlassung ist es, den Flexibilisierungsbedürfnissen der Unternehmen entgegen zu kommen und neue Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Primäres Motiv vieler Leiharbeitnehmer ist es, die Arbeitslosigkeit zu beenden oder nach einem stabilen Job zu suchen. Um diesen unterschiedlichen Motiven gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die Arbeitnehmerüberlassung reguliert. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trat im Jahr 1972 in Kraft und wurde seither insgesamt sieben Mal reformiert.
Seit Kurzem stehen erneut die Begrenzung der Überlassungsdauer sowie der „equal pay”-Grundsatz nach neun Monaten Einsatzdauer in der arbeitsmarktpolitischen Diskussion. Darüber, wie lange Leiharbeiter durchgehend beschäftigt sind, ist bisher wenig bekannt. Um die Dynamik des Zeitarbeitsmarktes abzubilden, werden hier der Arbeitskräfteumschlag und die Beschäftigungsdauern in der Branche untersucht. Letzteres gibt auch Hinweise darauf, wie viele Leiharbeitnehmer höchstens von einer möglichen Neuregelung der Überlassungsdauer betroffen sein werden.
Es zeigt sich ein schwacher Trend hin zu längeren Beschäftigungsverhältnissen in der Branche. Dies täuscht jedoch nicht darüber hinweg, dass etwa die Hälfte aller Zeitarbeiter nur kurzfristig in einem Zeitarbeitsjob beschäftigt ist. Der Median der Beschäftigungsdauer für alle in einem Jahr begonnenen Leiharbeitsverhältnisse beträgt gerade einmal drei Monate.
Wie viele Zeitarbeitnehmer sind nun von den diskutierten Schwellenwerten – Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und Gleichbehandlungsgrundsatz nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb – betroffen? Im Jahr 2000 dauerten 21,6 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeitsbranche länger als neun Monate. Dies galt im Jahr 2010 für 27,6 Prozent. Ähnlich ist die Entwicklung der über 18 Monate andauernden Zeitarbeitjobs. Im Jahr 2000 bestanden etwa 9 Prozent der Arbeitsverhältnisse in der Branche länger als 18 Monate, im Jahr 2010 galt dies für fast 14 Prozent. Diese Werte machen deutlich, dass es eine schwache Tendenz zu längeren Beschäftigungsverhältnissen in der Zeitarbeit gibt. Dennoch lässt sich die mitunter geäußerte Vermutung, dass in den letzten Jahren Entleiher zunehmend reguläre Arbeitskräfte durch langfristig angestellte Leiharbeiter ersetzen, auf der Basis dieser Auswertungen nicht bestätigen. Die hier ermittelten Beschäftigungsdauern machen auch deutlich, dass nur ein kleiner Teil der Leiharbeiter von der geplanten Reform betroffen wäre.
Bei den Reformen der Jahre 1985 bis 2003 hat sich gezeigt, dass infolge der Verlängerungen der Überlassungshöchstdauern auch die Beschäftigungsdauern in der Zeitarbeitsbranche länger wurden (Antoni/ Jahn 2006 und 2009). Ob nun die Einführung des „equal pay“ nach neun Monaten Einsatz im Entleihbetrieb und die erneute Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate die Beschäftigungsdauer in der Branche senken wird, bleibt abzuwarten.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier (pdf).