Studie der Nichtregierungsorganisation Transparency International zu Lobbyismus in Deutschland, 13.10.2014
Zusammenfassung und Forderungen
Very serious issues have arisen about the disproportionate influence of corporate lobbying […]. Companies whose turnover dwarfs the national income of entire countries command a level of financial firepower that is impossible for any other voice to match in the competition for political visibility and persuasion. 1
Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland hatte „Lobbying“ lange Zeit nur in Form der traditionellen Interessenvertretung Platz. Diese erfolgte in der Regel über eine etablierte Struktur von Verbänden und über den direkten Einfluss einiger weniger großer Unternehmen. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Veränderungen ergeben und eine negative Färbung des Begriffs zur Folge gehabt. 2 Damit einher ging eine Veränderung der Maßstäbe und moralischen Bewertung sowie der öffentlichen Aufmerksamkeit gegenüber der „neuen Form“ des Lobbying, das heißt der unlauteren Interessenvertretung bzw. dem ungleichen Interesseneinfluss. Auf der Ebene der Gesellschaftstheorie ist der Pluralismus die theoretische Formulierung des Grundgedankens der demokratischen Gleichheit. 3 Mit Blick auf gesellschaftliche Interessen formuliert diese Theorie, dass es in einer liberalen Gesellschaft die Möglichkeit gibt, dass sich alle Interessen formieren und in den politischen Prozess einbringen können. Diesem Anspruch versucht das politische und das rechtliche System in der Bundesrepublik gerecht zu werden, doch vielfach bleibt dies ein Anspruch. 4
Notwendig ist eine deutliche Bestimmung dessen, was Lobbying ist und wer als Lobbyist gilt. Dies ist keineswegs eine akademische Fingerübung, sondern greift in die Grundstrukturen des politischen Systems ein. Damit verbunden sind Machtfragen. Eine politische Regulierung kann jedoch erst beginnen, wenn ein Verständnis von Lobbying im Sinne dessen, was unlautere Interessenvertretung darstellt, vorherrscht.
Lobbying ist nicht gleich Korruption. Vielmehr geht es um die Fragen der Transparenz, 5 das heißt der Öffentlichkeit, und des Zugangs, das heißt dem Einfluss von starken und schwachen Interessen. Die fehlende rechtliche Regulierung ist ein vielschichtiges Defizit, und Maßnahmen zur Regulierung und Transparenz von Lobbying müssen sowohl auf der Seite der Politik (der zu Beeinflussenden) als auch auf der Seite der Einflussnehmer ansetzen. 6
Forderungen
1. Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
… verknüpft mit einem Verhaltenskodex und Sanktionierungsmöglichkeiten durch einen Beauftragten für Transparenz und Lobbykontrolle.
2. Beauftragter für Transparenz und Lobbykontrolle
… für die Führung und Überwachung des Lobbyistenregisters und die Beobachtung der legislativen Fußspur (Forderung 6).
3. Transparenz der Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten
... mit einer Veröffentlichungspflicht auf Euro und Cent.
4. Fortentwicklung der Verhaltensregeln
… durch die Einführung einer Wertgrenze von 150 Euro für geldwerte Zuwendungen Dritter und ein Verbot der Annahme von Direktspenden.
5. Transparenz bei Parteispenden und -sponsoring
... sowie die Gleichstellung von Parteispenden und -sponsoring.
6. Legislative Fußspur in Regierungsentwürfen
... die dokumentiert, welcher externe Sachverstand bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs an welchen Stellen eingeflossen ist.
7. Externe Mitwirkung besser regulieren
… durch die Gewährleistung eines fairen Zugangs aller gesellschaftlichen Interessen und deren Offenlegung in einem jährlichen Bericht.
8. Transparenz bei der Besetzung von Beratungsgremien
... mit einem Interessenregister, das finanzielle Interessen sowie haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten der vergangenen bis zu fünf Jahre offenlegt.
9. Karenzzeiten beim Ausscheiden aus dem Amt bzw. dem Dienst
... gesetzliche Karenzzeiten von drei Jahren für Regierungsmitglieder sowie Parlamentarische Staatssekretäre, wenn ein Zusammenhang zwischen der bisher ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht.
10. Verbandsklage für zivilgesellschaftliche Organisationen bei unzulässiger Einflussnahme
... Prüfung; Gegenstand der Klagebefugnis könnten z.B. Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der Öffentlichkeit und Ausgewogenheit bei der Vorbereitung bindender politischer Entscheidungen sein.
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1 Dieter Zinnbauer, „Corrupting the Rules of the Game. From Legitimate Lobbying to Capturing Regulations and Policies“, in: Transparency International, Global Corruption Report 2009. Corruption and the Private Sector, Cambridge 2009, S. 32-39, S. 33.
2 Rudolf Speth, Das Bezugssystem Politik – Lobby – Öffentlichkeit, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Lobbying und Politikberatung, Heft 19/2010, S. 9 -14.
3 Ernst Fraenkel, Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt 1991.
4 Ulrich Willems/Thomas von Winter, Die politische Repräsentation schwacher Interessen: Anmerkungen zum Stand und zu den Perspektiven der Forschung, in: Dies., Politische Repräsentation schwacher Interessen, Opladen 2000, S. 9 -36.
5 Vgl. Hans-Jörg Schmedes/Heiko Kretschmer, „Interessen, Transparenz, Vertrauen – und die Legitimität von Politik. Zur Notwendigkeit eines Regelungsrahmens für das M iteinander von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“, in: Julia von Blumenthal/Thomas von Winter (Hg.), Interessengruppen und Parlamente, Wiesbaden 2014, S. 311- 333.
6 Transparency International Deutschland e.V./Lobbycontrol e.V., Regulierung und Transparenz von Einflussnahme und Lobbyismus, März 2013; T ransparency International Deutschland e.V., Konsequenzen aus der Verschärfung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung, Positionspapier 13.06.2014.
Die vollständige Studie finden Sie hier.