Offener Brief von 37 deutschen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken, 2.5.2024
Wir wenden uns an Sie als Mitglieder der Bundesregierung, da Sie in Ihren Funktionen für Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel, die Einhaltung von völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Finanzierung von humanitärer Hilfe Deutschlands verantwortlich sind.
Wir fordern Sie auf, der Resolution des UN-Menschenrechtsrates (A/HRC/55/L.30), angenommen am 5. April 2024, dem Appell der UN-Expert*innen vom 23. Februar 2024 sowie der Empfehlung aus dem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin vom 25. März 2024 zu folgen und umgehend die Genehmigung und den Export von Rüstungsgütern nach Israel zu stoppen, die in Gaza eingesetzt werden könnten. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hat Staaten ebenfalls aufgefordert, den Transfer von Waffen einzustellen, wenn die reale Gefahr besteht, dass sie mit ihrem Einsatz das humanitäre Völkerrecht verletzen. Dazu zählt auch die potentielle Abgabe von Bundeswehrmaterial.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) ordnete am 26. Januar 2024 "sofortige und wirksame Maßnahmen" an, um die Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen vor der Gefahr eines Völkermords zu schützen. Die Völkermordkonvention von 1948 verpflichte die Vertragsstaaten, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Völkermord in einem anderen Staat so weit wie möglich zu verhindern. Den Einschätzungen des Gerichts folgend, warnen UN-Expert*innen, dass jegliche Lieferungen von Waffen oder Munition an Israel, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen könnten und damit sofort eingestellt werden müssten. Die Expert*innen betonen, dass "alle Staaten die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien 'sicherstellen' müssen, wie es die Genfer Konventionen von 1949 und das Völkergewohnheitsrecht vorschreiben. Die Staaten müssen dementsprechend davon absehen, Waffen oder Munition - oder Teile davon - zu transferieren, wenn aufgrund der Fakten oder früherer Verhaltensmuster zu erwarten ist, dass sie zur Verletzung des Völkerrechts eingesetzt werden."
Die Mitglieder des Bundessicherheitsrates, die über Rüstungsexporte entscheiden, könnten gemäß des Appells von UN-Expert*innen vom 23. Februar 2024 "individuell strafrechtlich für die Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord verantwortlich sein".
Wir, die unterzeichnenden Organisationen, verurteilen den brutalen Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen auf Israel vom 7. Oktober 2023, bei dem etwa 1.200 Menschen getötet und mehr als 240 Menschen als Geiseln genommen wurden. Das Recht Israels, sich zu verteidigen, erkennen wir an. Bei allen militärischen Handlungen muss jedoch das Völkerrecht uneingeschränkt geachtet werden, einschließlich Israels Verantwortung als Besatzungsmacht. Wir verurteilen deshalb diejenigen militärischen Maßnahmen der israelischen Regierung in Gaza, die gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Dazu gehören die gezielte Bombardierung von zivilen Zielen wie Flüchtlingslagern, Schulen, Krankenhäusern sowie Wohnhäusern und die bewusst in Kauf genommene unverhältnismäßige Tötung von Zivilist*innen, darunter vor allem Kinder und Frauen. Gemäß des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind seit Beginn des Krieges mindestens 34.000 Palästinenser*innen getötet und über 77.000 verletzt worden.
Den vollständigen Brief finden Sie hier.