Ausgabe Januar 1990

Warschauer Vertrag und sowjetische Regierung verurteilen CSSR-Intervention 1968:

Erklärung von 5 Staaten des Warschauer Vertrags vom 4. Dezember 1989 (Wortlaut) Erklärung der sowjetischen Regierung vom 4. Dezember 1989 (Wortlaut)

Erklärung von fünf Staaten des Warschauer Vertrags vom 4. Dezember 1989 (Wortlaut)

Die höchsten Repräsentanten Bulgariens, Ungarns, der DDR, Polens und der Sowjetunion haben auf ihrem Treffen am Montag in Moskau erklärt, daß der Einmarsch von Truppen ihrer Staaten 1968 in die CSSR eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der souveränen Tschechoslowakei war und verurteilt werden muß.

Diese unrechtmäßigen Handlungen, die den Prozeß der demokratischen Erneuerung in der CSSR unterbrachen, hatten dauernde negative Folgen. Die Geschichte hat bestätigt, wie wichtig es ist, selbst in der kompliziertesten internationalen Situation politische Mittel zur Regelung jedweder Probleme zu nutzen sowie in den Beziehungen zwischen den Staaten die Prinzipien der Souveränität, der Unabhängigkeit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten strikt einzuhalten, was den Bestimmungen des Warschauer Vertrages entspricht.

Erklärung der sowjetischen Regierung vom 4. Dezember 1989 (Wortlaut)

„Die sowjetische Regierung hatte 1968 im inneren Streit in der Tschechoslowakei um die objektiv herangereiften Probleme die Position einer Seite eingenommen. In jener Zeit betrachtete man die scharfe Konfrontation zwischen Ost und West als eine Rechtfertigung für ein solches unausgeglichenes und nicht adäquates Herangehen sowie für die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des befreundeten Landes.

Wir stimmen der Meinung des Präsidiums des ZK der KPTsch und der Regierung der CSSR zu, wonach der Einmarsch der Armeen von fünf sozialistischen Ländern in die Tschechoslowakei im Jahre 1968 unberechtigt und der entsprechende Beschluß im Lichte aller jetzt bekannten Fakten ein Fehler war. [...]

 

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