Im Zusammenhang mit der Erklärung der Regierung der DDR vom 1. März 1990 zu Eigentumsfragen erachtet es die sowjetische Regierung für erforderlich, folgendes zu konstatieren:
Die Erklärung vom 5. Juni 1945 über die Niederlage Deutschlands und das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 sahen die Annahme eines Programms von Maßnahmen vor, das auf die Ausmerzung des deutschen Militarismus und Nazismus und auf die Demokratisierung des politischen Lebens gerichtet war, damit Deutschland nie wieder seine Nachbarn oder den Weltfrieden bedroht. Es wurden Beschlüsse über die Übergabe der gesamten deutschen Rüstungsindustrie in die Verfügungsgewalt der vier alliierten Mächte und über die Bestrafung der Kriegsverbrecher sowie über die Dezentralisierung der Wirtschaft mit dem Ziel gefaßt, die in der Vergangenheit bestehende Überkonzentration der Wirtschaftsmacht zu eliminieren.
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse erließ der Alliierte Kontrollrat in Deutschland in den Jahren 1945/1946 eine Reihe von Bestimmungen, darunter das Gesetz Nr. 9 vom 20. November 1945 „Über die Konfiszierung des der Aktiengesellschaft I.G. Farbenindustrie gehörenden Eigentums und die Kontrolle über dieses" und das Gesetz Nr. 10 vom 20. Dezember „Über die Bestrafung der Personen, die an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit schuldig sind", das unter anderem die Konfiszierung des Eigentums der erwähnten Personen vorsah. In Realisierung dieser Festlegungen nahm die sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) das Eigentum der Nazikriegsverbrecher, des faschistischen Staates und der deutschen Militäreinrichtungen unter Sequester und beschlagnahmte das Eigentum der Nationalsozialistischen Partei.
Im Frühjahr 1946 wurden dieses Eigentum und die Betriebe durch einen Befehl von SMAD den örtlichen Organen der deutschen Selbstverwaltung übergeben.
Am 30. Juni 1946 wurde durch einen Volksentscheid im Land Sachsen das Gesetz über die Enteignung der Nazis und Kriegsverbrecher und die Überführung ihres Eigentums in Volkseigentum angenommen. An der Abstimmung nahmen 93,7% der Erwachsenen teil. Für die Billigung des Gesetzes sprachen sich 82,42% aus. Diese Beschlüsse wurden 1946/47 von der ganzen Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone unterstützt. Die Verwaltungen anderer Länder und Provinzen gaben ähnliche Beschlüsse heraus. Insgesamt wurden bis August 1946 9281 Betriebe in Volkseigentum übergeführt. [...]
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